Deutsche Bildung: SdK empfiehlt Zustimmung zur Anleihen-Restrukturierung
Mitteilung der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
4%-Anleihe 16/26, ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM
4%-Anleihe 17/27, ISIN: DE000A2E4PH3 | WKN: A2E4PH
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) empfiehlt Gläubigern der Anleihen 2016/2026 und 2017/2027 der Deutschen Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG (Deutsche Bildung Studienfonds), dem Vorschlag zuzustimmen, die Konditionen der Anleihen zu ändern.
Hierzu findet aktuell eine Abstimmung ohne Versammlung statt, konkret seit dem 3. Dezember bis zum 10. Dezember 2025.
In einem persönlichen Meeting am 2. Dezember 2025, an dem u.a. Daniel Bauer, der Vorstandsvorsitzende der SdK, sowie Dr. Erik Spickschen und Anja Hofmann, beide Geschäftsführer des Deutschen Bildung Studienfonds, teilgenommen haben, konnten offene Fragen geklärt werden. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die Vertreter der SdK einen Vertrag zwischen SdK und Deutsche Bildung Studienfonds vorgeschlagen haben, der regelt, dass die Emittentin über die in den Anleihebedingungen vorgesehenen Beschränkungen hinaus bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
Ansprüche aus den Anleihen keinerlei Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter und/oder nahestehende Personen vornimmt und keine vor dem 03.12.2025 gewährten Gesellschafterdarlehen zurückführt.
Dies hat die Geschäftsführung des Deutsche Bildung Studienfonds bereits in der Planung vorgesehen.
Entsprechend wurde dieser Vertrag zwischen der SdK und dem Deutsche Bildung Studienfonds am 4. Dezember 2025 geschlossen. Weitere Details finden sich auch in der Veröffentlichung der SdK unter: SdK-Presseschau
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
Titelfoto: pixabay.com
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Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG 2017/27
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