Deutsche Bildung muss mit Anleihe 2017/27 nachsitzen – Abwicklungstechnische Anpassung bei Anleihe 2016/26
Mitteilung der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
Gläubigerabstimmungen: Quorum Anleihe 2016/2026 erreicht, fehlendes Quorum Anleihe 2017/2027, weitere Abstimmungen nötig
4%-Anleihe 16/26, ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM
4%-Anleihe 17/27, ISIN: DE000A2E4PH3 | WKN: A2E4PH
Die Komplementärin der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG („Emittentin„) gibt die Ergebnisse der Abstimmungen ohne Versammlung im Zeitraum vom 3. bis zum 10. Dezember 2025 der von ihr begebenen Anleihen bekannt: In Anleihe 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM) wurde das Quorum von 50 % der Schuldverschreibungen deutlich überschritten und der zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag in der am 28. November 2025 auf der Internetseite der Emittentin veröffentlichten Fassung mit überwältigender 99,16% Mehrheit angenommen. Im Parallelbeschluss zur Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 | WKN: A2E4PH) wurde das Quorum zur Beschlussfähigkeit hingegen knapp verfehlt. Beide Beschlüsse werden nur gemeinsam wirksam.
Die Emittentin wird für die Anleihe 2017/2027 kurzfristig eine zweite Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, die im Januar stattfinden wird. Für diese zweite Gläubigerversammlung gilt gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein reduziertes Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen. Dieses Quorum wurde in der stattgefundenen Abstimmung deutlich überschritten.
Aber auch die Gläubiger der Anleihe 2016/2026 werden noch einmal um eine Abstimmung gebeten. Denn inhaltlich war der ursprüngliche Beschlussvorschlag dahingehend leicht geändert worden, dass endfällige Zinsen, falls die Liquidität für deren Zahlung am 17. Dezember 2037 nicht ausreicht, auch zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden können. Im Zuge der Vorbereitungen zum Vollzug eines entsprechenden Beschlusses hat sich jedoch gezeigt, dass eine etwaige Nachzahlung von Zinsen nach dem beschlossenen Laufzeitende in der von einem Gläubiger vorgeschlagenen Formulierung – trotz rechtlicher Zulässigkeit – vom Zentralverwahrer Clearstream Europe AG in deren Systemen abwicklungstechnisch nicht abgebildet werden kann. Daher beabsichtigt die Emittentin, die Anleihegläubiger kurzfristig um eine erneute Beschlussfassung über einen abwicklungstechnisch leicht angepassten Vorschlag zu bitten, damit das rechtlich und wirtschaftlich beschlossene Ergebnis auch wertpapiertechnisch verarbeitet werden kann.
Einzelheiten – einschließlich des Wortlauts des angepassten Vorschlags, der Teilnahmevoraussetzungen und des Verfahrens der weiteren Abstimmungen – werden zeitnah auf der Website der Emittentin unter https://www.deutsche-bildung-invest.de/relevante-dokumente-zu-unseren-anleihen/ sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG
Titelfoto: pixabay.com
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Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG 2017/27
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