Deutsche Bildung-Gläubiger beschließen Anleihen-Anpassungen inkl. Laufzeit-Verlängerungen bis Dezember 2040
Adhoc-Mitteilung der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
Anleihegläubiger der 4%-Anleihe 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 / WKN: A2AAVM) und der 4%-Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 / WKN: A2E4PH) beschließen die Anpassungen der jeweiligen Anleihebedingungen
Die Anleihegläubiger der 4%-Anleihe 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 / WKN: A2AAVM) („Anleihe 2016/2026„) der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main („Gesellschaft„) und der 4%-Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 / WKN: A2E4PH) der Gesellschaft („Anleihe 2017/2027„) haben in der jeweiligen Gläubigerversammlung am 2. März 2026 mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum entsprechend dem Vorschlag der Gesellschaft Anpassungen der jeweiligen Anleihebedingungen beschlossen.
Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen der Anleihe 2016/2026 und der Anleihe 2017/2027 wurden im Wesentlichen beschlossen:
- 1. Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2016/2026 und der Anleihe 2017/2027 jeweils bis zum 17. Dezember 2040;
- 2. Tilgung der Anleihe 2016/2026 und der Anleihe 2017/2027 ab 2028 bis zum jeweiligen neuen Laufzeitende jährlich jeweils zum 17. Dezember eines Jahres bis 2037 in Teilbeträgen gemäß dem bestimmten Tilgungsplan;
- 3. Ende der Verzinsung der Anleihe 2016/2026 rückwirkend zum Ablauf des 28. Juni 2025;
- 4. Ende der Verzinsung der Anleihe 2017/2027 rückwirkend zum Ablauf des 12. Juli 2025;
- 5. Gewährung einer endfälligen Verzinsung von bis zu 4 % p.a. auf den ausstehenden Nennbetrag der jeweiligen Anleihe, zahlbar zum 17. Dezember 2037, vorbehaltlich ausreichender Liquidität. In diesem Fall endet die Laufzeit beider Anleihen jeweils am 17. Dezember 2037;
- 6. Falls die endfällige Verzinsung am 17. Dezember 2037 nicht vollständig gezahlt werden kann, verbleibt ein Restnennbetrag von EUR 1,00 je Teilschuldverschreibung der jeweiligen Anleihe bis zum neuen Laufzeitende am 17. Dezember 2040. Ein Anspruch auf Verzinsung des Restnennbetrags besteht während dieses Verlängerungszeitraums nicht. Offene Zinsansprüche werden nach dem 17. Dezember 2037 nach Maßgabe der verfügbaren Liquidität bedient.
- 7. Die Gesellschaft ist während des Zeitraums vom 17. Dezember 2037 bis zum 17. Dezember 2040 jederzeit berechtigt, die jeweilige Anleihe mit vier Wochen Frist zum Monatsende zu kündigen und sämtliche Teilschuldverschreibungen der jeweiligen Anleihe vollständig und zuzüglich der für den Zeitraum vom 29. Juni 2025 (einschließlich) betreffend Anleihe 2016/2026 bzw. vom 13. Juli 2025 (einschließlich) betreffend Anleihe 2017/2027 bis zum 17. Dezember 2037 (ausschließlich) noch offener Zinsanteile zurückzuzahlen.
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG / co Deutsche Bildung AG
Titelfoto: pixabay.com
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Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG 2017/27
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG 2016/26
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