Der Fall „GEWA“: KFM Deutsche Mittelstand AG fordert unabhängigen Gläubigervertreter

Dienstag, 29. November 2016


Die KFM Deutsche Mittelstand AG ruft im Fall „GEWA“ zur Interessensbündelung der Gläubiger auf. Die KFM möchte nach eigenen Angaben die Rechte der Anleihegläubiger bündeln, um so die Interessen des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds sowie möglichst vieler weiterer Anleihegläubiger über einen gemeinsamen unabhängigen Gläubigervertreter vertreten zu lassen
.

Hintergrund: Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist der Initiator des Deutschen Mittelstandsanleihen Fonds, der nach eigenen Angaben mit rund 1,32 Millionen Euro in GEWA-Anleihe (WKN A1YC7Y) investiert ist. Die Emittentin der Anleihe, die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG, hatte in der vergangenen Woche einen Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzvertreter wurde daraufhin Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.

Interessensbündelung

Aus Sicht der KFM Deutsche Mittelstand AG komme es besonders darauf an, möglichst viele Anleihegläubiger zu bündeln. Es gehe dabei um zweierlei, so die KFM: Zum einen soll die Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrieben werden, um die Verwertung der Immobilie in einem geordneten Verfahren zu ermöglichen. Zum anderen sollen die Interessen der Anleihegläubiger durch einen neutralen gemeinsamen Vertreter nach § 7 des Schuldverschreibungsgesetzes geschützt werden.

Nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG werden die Gläubigerinteressen, die prospektgemäß im Insolvenzfall von der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft wahrgenommen werden, nicht unabhängig vertreten. Dies unter anderen auch deshalb, da die Rödl Steuerberatungsgesellschaft auch für die Interessen der Käufer der Wohnungen und des Hotelinvestors die Rechte wahrnehmen muss und zudem die Überwachung der erstellten und zu erstellenden Bauleistungen auf der Grundlage der Makler und Bauträgerverordnung zu kontrollieren hat.

mzs Rechtsanwälte

Erste Gläubigervertreter haben sich bereits in Stellung gebracht. Die KFM Deutsche Mittelstand AG lässt sich von den mzs Rechtsanwälten in Düsseldorf in dieser Angelegenheit unterstützen. Die mzs Rechtsanwälte ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Von den 13 dort tätigen Anwälten sind 8 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2016 wurde die Kanzlei im Handelsblatt mit dem „Best Lawyer Award“ auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts ausgezeichnet.

Gegenüber der KFM Deutsche Mittelstand AG hätten bereits mehrere private und institutionelle Investoren Interesse signalisiert, sich ebenfalls von den mzs Rechtsanwälten – vorerst in dem vorläufigen Insolvenzverfahren und ggfs. im eröffneten Verfahren – vertreten zu lassen, berichtet die KFM.

Kostenfreie Vertretung für Anleihen-Inhaber

Inhaber von Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG können sich durch die mzs Rechtsanwälte kostenfrei bei den Gläubigerversammlungen der Emittentin vertreten lassen. Hierzu ist lediglich die Kontaktaufnahme mit der KFM Deutsche Mittelstand AG per Telefon unter 0211-21073741 oder 0211-21073735, per Fax unter 0211-21073733 oder per E-Mail an info@kfmag.de nötig.

ANLEIHE CHECK: Die vierjährige GEWA-Anleihe 2014/18 (WKN A1YC7Y) hat ein Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro, das vollständig platziert wurde. Die Anleihe wird jährlich mit 6,50 Prozent verzinst und läuft bis zum 24. März 2018. Aktuell notiert die GEWA-Anleihe bei 32,5 Prozent (Stand: 29.11.2016).

Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018

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