Das Altersvorsorgedepot und die Rente – was Anleger beachten sollten

Montag, 18. Mai 2026 Lesezeit: 3 Minuten Allgemein, Kolumne

Info-Beitrag von Steven Schneider, Smartbroker Holding AG

Rund um das geplante Altersvorsorgedepot gibt es derzeit viele Fragen. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig der Renteneintritt, die Gestaltung der Auszahlphase sowie die Rolle von Anleihen und anderen eher stabilen Anlageformen. Insgesamt geht es vor allem um die Frage, wie flexibel das Modell im Ruhestand tatsächlich ist.

Kann ein Altersvorsorgedepot im Rentenbezug noch eröffnet werden?

Nein. Wer bereits eine gesetzliche Altersrente bezieht, kann in der Regel kein Altersvorsorgedepot mehr eröffnen. Ausgenommen sind Personen mit Erwerbsminderungsrente oder Dienstunfähigkeitsrente, die weiterhin berechtigt sein können. Das Konzept richtet sich damit im Wesentlichen an Personen, die sich noch im Vermögensaufbau für den Ruhestand befinden.

Beginn der Auszahlphase

Der Start der Auszahlungen kann grundsätzlich selbst gewählt werden. Frühestens ist dies ab 65 Jahren möglich, spätestens muss die Auszahlphase mit 70 Jahren beginnen. Ein Teil des angesparten Vermögens – bis zu 30 % – kann dabei als Einmalbetrag entnommen werden. Der verbleibende Betrag wird anschließend in regelmäßigen monatlichen Auszahlungen ausgezahlt.

Verrentung und Laufzeit der Auszahlungen

Eine verpflichtende lebenslange Verrentung gibt es nicht. Standardmäßig ist vorgesehen, dass das Kapital rechnerisch bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt wird. Das bedeutet: Wer länger lebt, erhält ohne zusätzliche Vereinbarung keine weiteren Zahlungen aus dem Depot.

Alternativ kann zu Beginn der Auszahlphase eine lebenslange Verrentung gewählt werden. In diesem Fall fallen die monatlichen Auszahlungen niedriger aus, dafür erfolgen sie unabhängig vom Alter bis zum Lebensende.

Bedeutung von Anleihen im Altersvorsorgedepot

Mit Blick auf die Nähe zum Ruhestand stellt sich häufig die Frage nach einer stabileren Vermögensstruktur. Anleihen können hier eine Rolle spielen, da sie in der Regel geringere Schwankungen aufweisen als Aktien.

Typische Bausteine sind unter anderem:

  • Staatsanleihen mit hoher Bonität
  • – Kurzlaufende Anleihen
  • – Geldmarktnahe ETFs
  • – Globale Anleihen-ETFs
  • – Inflationsgeschützte Anleihen

Insbesondere in der Auszahlphase kann ein höherer Anleiheanteil dazu beitragen, die Schwankungsbreite des Gesamtportfolios zu reduzieren und planbarere Auszahlungen zu ermöglichen.

Umschichtung vor der Auszahlphase

Eine verpflichtende Umschichtung in risikoärmere Anlagen vor Beginn der Auszahlungen ist nicht vorgesehen. Das Vermögen kann weiterhin vollständig in Aktien-ETFs investiert bleiben.

Lediglich beim Standardmodell erfolgt eine automatische, schrittweise Umschichtung in defensivere Anlagen. Entsprechend nutzen viele Anleger eine Kombination aus Aktien-ETFs und Anleihen, um Wachstum und Stabilität miteinander zu verbinden. Auch Anleger beim Smartbroker setzen sich zunehmend mit der Frage auseinander, wie sich solche Mischstrategien im Rahmen der Altersvorsorge sinnvoll umsetzen lassen.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Entsparphase im Ruhestand. Zeitpunkt und Form der Auszahlungen können flexibel gewählt werden, ebenso die Art der Verrentung. Anleihen können dabei ein Baustein zur Stabilisierung des Portfolios sein, insbesondere mit zunehmendem Alter oder in der Auszahlphase. Gleichzeitig bleibt die Option bestehen, weiterhin stärker auf wachstumsorientierte Anlagen wie Aktien-ETFs zu setzen. Die konkrete Ausgestaltung hängt letztlich von der individuellen Risikoneigung und der persönlichen Lebensplanung ab.

Steven Schneider, Smartbroker Holding

Titelfoto: pixabay.com

Portraitfoto: Steven Schneider, Smartbroker Holding AG

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