Börse Düsseldorf: Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr

Montag, 5. August 2013

Pressemitteilung der Börse Düsseldorf

– Ratingnote wenig relevant für Investitionsentscheidung

– Antragstellung erweitert und vorzulegende Unterlagen konkretisiert

Die Börse Düsseldorf AG aktualisiert zum 20.8.2013 die Aufnahmeregeln für das Marktsegment „der mittelstandsmarkt“. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Forderung eines Mindestratingergebnisses. Hiervon unberührt bleibt die ausnahmslos weiter bestehende Pflicht zur Vorlage eines Ratings und auch künftig gibt es keinen Anspruch auf ein Listing im mittelstandsmarkt.

In Abstimmung mit dem Beirat mittelstandsmarkt reagiert die Börse damit auf die zunehmende Professionalisierung des Marktes für Mittelstandsanleihen. „Insbesondere institutionelle Investoren machen sich ein eigenes Bild von einer Emission“, meint Marius Hoerner, Assetmanager der ARTUS DIRECT INVEST AG. „Die Ratingnote an sich besitzt für die Investitionsentscheidungen in dieser Gruppe eine sehr geringe Relevanz. Investiert wird auf der Basis der eigenen Analyse unter hinzuziehen des Ratingberichts, des Wertpapierprospektes und der Gespräche mit dem Management sowie sonstiger zum Unternehmen vorliegender Informationen“, so Hoerner weiter.

In diesem Kontext spielt auch eine Rolle, dass ein Zusammenhang zwischen Kupon und Ratingnote allenfalls ansatzweise erkennbar ist. In der Folge hat das Ratingergebnis selbst kaum Einfluss auf die Nachfrage zum Zeitpunkt der Emission. Emittenten mit Markennamen verzeichnen unabhängig von der Ratingnote in der Regel eine verhältnismäßig große Nachfrage. Weniger bekannte Unternehmen tun sich teilweise trotz guter Ratingeinstufung schwerer.

„Auch bezüglich der Sekundärmarktrendite lässt sich schon kurz nach der Notierungsaufnahme keine Korrelation mehr zwischen Ratingnote und Notierung einer Anleihe erkennen“, erklärt Prof. Dr. Michael Nelles, Vorsitzender des Vorstands der Conpair AG. „Dementsprechend haben moderate Ratingveränderungen bei den Folgeratings regelmäßig keine Auswirkung auf den Preis im Handel an der Börse“, begründet Nelles weiter. „Letztlich verfügten einige der mittlerweile insolventen Emittenten von Mittelstandsanleihen anderer Handelsplätze zum Start sogar über ein besseres Rating als BB“, so Nelles.

Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr erlauben nunmehr den am mittelstandsmarkt als Kapitalmarktpartner zugelassenen Unternehmen auch die Stellung von Einbeziehungsanträgen für den Primärmarkt. Schließlich werden die Anforderungen an die zum Zeitpunkt der Einbeziehung in den Primär- und mittelstandsmarkt vorzulegenden Jahresabschlüsse hinsichtlich der für das konkrete Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards konkretisiert.

Die Börse Düsseldorf wird auch künftig gemeinsam mit ihren Kapitalmarktpartnern und Handelsteilnehmern bei der Auswahl der Emissionen selektiv vorgehen, um Unternehmen aus ganz Deutschland mit Primär- und mittelstandsmarkt hervorragende Plattformen für ihre Kapitalbeschaffung zu bieten. Die Emittenten an der Börse Düsseldorf sind unverändert verpflichtet, ein Höchstmaß an fortlaufender Transparenz und Publizität gegenüber Anlegern und Investoren einzuhalten. Dazu gehört am mittelstandsmarkt auch, dass sie sich fortlaufend einem Ratingprozess unterziehen und das Ergebnis zentral auf der Internetseite des mittelstandsmarktes veröffentlicht wird, wie alle anderen Dokumente auch. Die laufenden Berichts- und Informationspflichten nach der Notierungsaufnahme, wie Quasi-Ad-hoc-Mitteilungen, die jährlichen Rating Updates sowie der testierte Jahresabschluss, der Halbjahresfinanzbericht und eine fortlaufende Aktualisierung des Finanzkalenders garantieren den kontinuierlichen Informationsfluss in Richtung Anleger.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Gallert

Leiter Kommunikation, Börse Düsseldorf

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