Bettwarenhersteller Sanders: Erste Gläubiger-Abstimmung „überraschend“ nicht beschlussfähig – Zweite Versammlung im Januar 2016 geplant – Änderung der Anleihebedingungen angestrebt

Die Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Unternehmensanleihe der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG zwischen dem 4. und 9. Dezember 2015 sei mangels ausreichender Teilnehmerzahl beschlussunfähig gewesen. Das teilte das Unternehmen heute mit. Das erforderliche Teilnahme-Quorum von 50 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals sei deutlich verfehlt worden. Lediglich 21 Prozent der Anleihegläubiger hätten sich an der Abstimmung beteiligt, berichtet Sanders.
Quorum nicht erreicht
„Leider konnten wir mit unserer Einladung zur Abstimmung nicht alle Anleger erreichen. Verschiedene Kommunikationskanäle, die wir zum Kontakt mit unseren Gläubigern nutzen müssen, haben sich als unzureichend erweisen“, so Hans-Christian Sanders, Geschäftsführer der Gebr. Sanders GmbH und Co. KG, der nach Angaben des Unternehmens vom Nicht-Erreichen des Quorums überrascht gewesen sei.
So überraschend ist das allerdings nicht, hatten bislang doch nur die Emittenten Strenesse und Solar8 Energy das 50-Prozent-Quorum bei einer ersten Gläubigerversammlung erreicht, wie Peter Thilo Hasler in seiner Kolumne „Über das Erreichen des Quorums bei Gläubigerversammlungen“ geschildert hatte.
Hintergrund: Mit einem Brief hatte sich Hans-Christian Sanders Anfang Dezember an die Anleihegläubiger des Unternehmens gewandt und um deren Unterstützung gebeten. Das Bettwaren-Unternehmen strebt eine schnelle Änderung der Anleihebedingungen an, um das aktuell günstige Zinsumfeld zu nutzen sowie die finanzielle Diversifizierung des Unternehmens zu erweitern. Dafür ist die Zustimmung der Anleihegläubiger nötig.
ANLEIHEN CHECK: Die Sanders-Unternehmensanleihe (WKN: A1X3MD) hat ein Gesamtvolumen von 22 Millionen Euro und wird jährlich mit 8,75 Prozent verzinst. Die Laufzeit der fünfjährigen Sanders-Anleihe endet im Oktober 2018. Aktuell notiert der Minibond bei 87,85 Prozent (Stand: 11.12.2015, 10.30 Uhr).
Nächste Gläubigerversammlung im Januar 2016
Im Januar 2016 plant die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG eine zweite Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung. Für eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen ist dann eine Teilnahme von mindestens 25 Prozent des ausstehenden Nominalvolumens der Anleihe nötig. Anleihegläubiger, die nicht selbst teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Über den genauen Termin der zweiten Gläubigerversammlung werde die Gebr. Sanders GmbH und Co. KG noch gesondert informieren.
Aber Vorsicht: Auch bei einer zweiten Versammlung wurde das erforderliche Quorum zuletzt von Singulus und Sympatex verfehlt – allerdings mit anderen Voraussetzungen als bei Sanders.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
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Unternehmensanleihe der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG 2013/2018
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