Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung

Montag, 3. August 2015

Zulassungsfolgepflichtmitteilung der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft:

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Aktienrückkauf – 1. Zwischenmeldung

Aktienrückkauf, dessen Beginn im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung vom 21. Juli 2015 für den 27. Juli 2015 mitgeteilt wurde.

Rückkaufaktivitäten – Rückkauf gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft hat im Zeitraum vom 27. Juli 2015 bis einschließlich 31. Juli 2015 insgesamt 11.127 Stückaktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Laut
Bekanntmachung vom 24. Juli 2015 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 hat der Rückerwerb eigener Aktien am 27. Juli 2015 begonnen.

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 21. Juli 2015 beschlossenen und am 27. Juli 2015 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 11.127 Stückaktien; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,12 %.

Weitere Informationen zum Aktienrückkauf der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft sind im Internet unter http://www.berentzen-gruppe.de/investoren/die-aktie/ abrufbar.
Der Erwerb der Stückaktien der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft erfolgte durch ein von der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über das elektronische Handelssystem XETRA der Deutsche Börse AG.

Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

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