Beate Uhse AG: Stundung der Zinsansprüche hat Priorität – Aufruf zur zweiten Gläubigerversammlung am 6. Juli – Update: Geschenkgutschein bei AGV-Teilnahme

Die Beate Uhse AG wird bei ihrer zweiten Gläubigerversammlung am kommenden Mittwoch, den 06. Juli 2016 in Hamburg, weder über eine Verlängerung der Unternehmensanleihe noch über eine Änderung der Zinsen abstimmen lassen. Beide Beschlussvorschläge werden aufgrund von Gesprächen mit wichtigen Anleihegläubigern nicht zu den Tagesordnungspunkten gehören, so die Beate Uhse AG heute.
Priorität habe nach Angaben des Unternehmens nun zunächst die Stundung der am 9. Juli 2017 fälligen Zinszahlung sowie die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.
INFO: Unterdessen wurden von der Robus Capital Management Ltd. Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Beate Uhse AG gestellt, die hier abrufbar sind.
Beschlussvorschläge der zweiten AGV
Bei der zweiten Gläubigerversammlung soll nun nur über die folgenden Beschlussgegenstände abstimmt werden:
– Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und
– Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten.
Bei der AGV soll auch ein Sonderkündigungsrecht für die Anleihegläubiger im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Fremdverbindlichkeiten beschlossen werden. Die Beate Uhse AG hat die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamen Vertreter der Gläubiger vorgeschlagen.
UPDATE – Geschenkgutschein bei AGV-Teilnahme
Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite AGV anzumelden und persönlich oder durch Bevollmächtigte teilzunehmen. Für die Fassung der Beschlüsse über die Stundung der Zinsen ist ein Quorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen (Anleihekapital von ca. 7,5 Millionen Euro) notwendig.
Jeder Teilnehmer in Person oder dessen Vertreter bekommt einen attraktiven und namhaften Einkaufsgutschein für seine Teilnahme. Die Gutscheine können direkt mitgenommen und im Store oder Online-Shop eingelöst werden.
Sanierungsgutachten erst Ende Juli fertig
Die vorgeschlagene Beschlussfassung über die Stundung der Zinsen soll der Emittentin ermöglichen, mit dem gemeinsamen Vertreter und wesentlichen Anleihegläubigern ein nachhaltiges finanzielles Restrukturierungskonzept zu entwickeln.
Das in Auftrag gegebene Sanierungsgutachten nach IDW S6 von Ernst & Young werde erst Ende Juli 2016 fertig, berichtet Beate Uhse. Wesentliche Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich Aussagen zur Sanierungsfähigkeit.
ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2014/19 der Beate Uhse AG (WKN A12T1W) hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet. Die Anleihe läuft regulär bis Juli 2019.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Beate Uhse AG
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019
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