Beate Uhse AG: Zustimmung für Insolvenzplan oder Zerschlagung des Erotik-Konzerns?

Donnerstag, 8. März 2018


Insolvenzplan eingereicht! Die Beate Uhse AG hat beim Amtsgericht Flensburg ihren Insolvenzplan eingereicht.
Durch den Insolvenzplan soll für die Gläubiger der Beate Uhse AG eine im Verhältnis zur Regelabwicklung des Insolvenzverfahrens erhöhte Befriedigung sowie für die Beate Uhse Gruppe eine umfassende Sanierung erreicht werden, heißt es von Seiten des Erotik-Konzerns.

Aus steuerlichen Gründen scheidet ein Erhalt der Schuldnerin durch einen Teilverzicht der Gläubiger und/oder einen Debt-Equity-Swap aus. Die Gläubiger der Beate Uhse AG sollen in einer Versamlung am 04.04.2018 über den vorgelegten Insolvenzplan entscheiden. Im Fall der Nichtannahme des Insolvenzplans sei laut Unternehmen von einer Zerschlagung der Schuldnerin und damit der gesamten Beate Uhse-Gruppe auszugehen.

Sanierung der Gruppe als Ziel

Der vorliegende Insolvenzplan sieht hingegen eine Sanierung der Gruppe vor mit dem Ziel, den lebensfähigen Teil der Gruppe und damit auch die Arbeitsplätze zu erhalten und eine höhere Quotenzahlung an die Gläubiger zu ermöglichen als im Falle der Zerschlagung. Im Rahmen der Sanierung ist die Gründung einer neuen Tochtergesellschaft („NewCo“) und die Übertragung der werthaltigen Assets der Beate Uhse AG auf diese Gesellschaft geplant.

Der Insolvenzplan sieht vor:

– dass sich ein Investor an der „NewCo“ im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 1.350.000 EUR gegen Ausgabe von bis zu 1.350.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 gegen Zahlung einer Einlage in Höhe von EUR 1,00 je Geschäftsanteil beteiligt. Zur Zeichnung ist ausschließlich der Investor zugelassen.

– Mit dem Kaufpreis aus der Veräußerung der Assets der Beate Uhse AG an die „NewCo“ sowie den Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen sollen die Verfahrenskosten, die weiteren Masseverbindlichkeiten und eine erste Insolvenzdividende für die Gläubiger bezahlt werden.

– Die Beate Uhse AG wird nach Umsetzung der Regelungen dieses Insolvenzplanes als Gesellschaft liquidiert. Damit einher geht ein Verlust der Börsenzulassung und ein vollständiges Untergehen der Anteilsrechte der Aktionäre durch die Liquidation der Schuldnerin. Aus heutiger Sicht ergibt der verbleibende Vermögensteil bei Umsetzung des Insolvenzplans eine mögliche Quote von 1,87% für die Gläubiger der Beate Uhse AG.

Bezugsrecht für Anleihegläubiger

Den Anleihegläubigern wird im Rahmen des Insolvenzplans angeboten, gegen den Verzicht auf die Insolvenzdividende, ein Bezugsrecht an einer zweiten Kapitalerhöhung der neuen Gesellschaft zu erhalten und gegen zu zahlende Barmittel neue Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft zu erwerben. Zur Zeichnung diese Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu 450.000 EUR werden ausschließlich die Anleihegläubiger zugelassen.

Für jede Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 werden Bezugsrechte zur Zeichnung von 15 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 eingeräumt. Die Höhe des Agios ist von der Gesellschafterversammlung noch festzulegen.

Gläubigerversammlung am 04. April 2018

Der Gläubigerversammlung der Beate Uhse AG soll am 04.04.2018 über den vorgelegten Insolvenzplan beschließen. Der Insolvenzplan wird unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen stehen. Eine der Bedingungen wird sein, dass auch in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse Netherlands B.V. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird. Im Anschluss muss der Insolvenzplan in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse AG durch das Amtsgericht rechtskräftig bestätigt werden.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Beate Uhse AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019

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