Beate Uhse AG: MATTIL vertritt Anleihegläubiger im Rahmen der Gläubigerversammlung

Dienstag, 31. Mai 2016

Pressemitteilung der Kanzlei Mattil & Kollegen:

Die Beate Uhse AG hat die Gläubiger der Anleihe 2014/2019 (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W) am 08.06.2016 zur ersten Gläubigerversammlung eingeladen. Hintergrund ist die Restrukturierung der Anleihe. Neben der Laufzeit sollen auch die jährlichen Zinszahlungen zu Lasten der Gläubiger nach unten korrigiert werden.

Die Kanzlei MATTIL beabsichtigt selbst für das Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren und bietet den Anleihegläubigern die kostenlose Vertretung im Rahmen der anstehenden Gläubigerversammlung an.

Die Kanzlei MATTIL vertritt die Interessen und Rechte zahlreicher Anleihegläubiger, zu denen auch zahlreiche Kleinanleger zählen, die ihre Rechte in verstärktem Maße wahrnehmen müssen. Seit mehr als 20 Jahren vertritt unsere Anleger aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts und zeichnet sich durch die Nähe zu Anlegern und dem Verständnis für deren oft angespannte finanzielle Situation aus. In vielen großen Anlageskandalen hat die Kanzlei MATTIL erfolgreich große Anlegergruppen kollektiv begleitet und zahlreiche Grundsatzentscheidung, z.B. das erste erfolgreiche Verfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz geführt (Urteil OLG München vom 30.12.2011, KAP 1/07).

Wir vertreten eine Vielzahl von Anleihegläubigern sowohl individuell, als auch kollektiv als gemeinsame Vertreter. Die Kanzlei MATTIL verfügt über eine langjährige Expertise im Kapitalanlagerecht sowie im Insolvenzrecht, weshalb wir auch in mehreren (vorläufigen) Gläubigerausschüssen vertreten sind, so beispielsweise im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH.

Kanzlei MATTIL

Foto: GotCredit / flickr.com

Kommentare

  1. Heinz Rousek

    Beate Uhse-Anleihe: Mit 4% wäre ich einverstanden. Laufzeitverlängerung bitte nur um 2 Jahre.

  2. Heinz Rousek

    Beate Uhse-Anleihe: Mit 4% wäre ich einverstanden. Laufzeitverlängerung bitte nur um 2 Jahre.

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