Beate Uhse AG: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu

Donnerstag, 5. April 2018


Die Gläubigerversammlung der Beate Uhse AG hat dem vorgelegten Insolvenzplan (AZ: 56 IN 230/17) des Unternehmens zugestimmt. Damit kann die Sanierung der Unternehmensgruppe mit Hilfe eines Investors beginnen und die neue Tochtergesellschaft „NewCo“, auf die die werthaltigen Assets der Beate Uhse AG übergehen, gegründet werden.

Insolvenzplan

Zu den Details des Insolvenzplans: Im Rahmen des verfahrensbegleitenden Insolvenzplans ist eine umfassende finanzwirtschaftliche Sanierung des Beate Uhse Konzerns vorgesehen. Durch den Eintritt eines Investors wird der lebensfähige Teil der Beate Uhse Gruppe und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Hierfür ist es notwendig, die werthaltigen Assets der Beate Uhse AG auf eine neue Tochtergesellschaft („NewCo“) zu übertragen. Mit dem Kaufpreis sowie den Erlösen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden die Verfahrenskosten, die weiteren Masseverbindlichkeiten und die Insolvenzdividende für die Gläubiger bezahlt. Die Schuldnerin selbst in ihrer heutigen Form wird nach den Regelungen des Insolvenzplanes abgewickelt werden und damit auch ihre Börsenzulassung verlieren.

INFO: Der Insolvenzplan ist auf der Website der Beate Uhse AG unter https://www.beate-uhse.ag/index.php/nachrichtenleser-de/insolvenzplan-der-beate-uhse-ag.html veröffentlicht.

Insolvenzquote

Zur Insolvenzquote: Die Quote für die erste Insolvenzdividende wird bis zu 1,77 % betragen. Die Quote für die zweite Insolvenzdividende an die Gläubiger kann derzeit aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht beziffert werden. Den Anleihegläubigern wird im Rahmen des Insolvenzplans angeboten, gegen den Verzicht auf die erste Insolvenzdividende, ein Bezugsrecht an einer zweiten Kapitalerhöhung der neuen Gesellschaft („NewCo“) zu erhalten und gegen zu zahlende Barmittel neue Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft zu erwerben. Zur Zeichnung diese Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis zu 300.000 Euro werden ausschließlich die Anleihegläubiger zugelassen.

Hinweis: Der Insolvenzplan steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, u. a. dass die „NewCo“ in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse Netherlands B.V. (AZ: 56 IN 23/2018) die werthaltigen Assets zu einem marktkonformen Preis erwerben kann.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: Beate Uhse AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019

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Kommentare

  1. Markus Dremel

    Das hätte mich auch wahrlich sehr überrascht, wenn eine so bekannte Traditionsmarke langfristig wirklich ins Aus geschickt worden wäre, die Weiterverwendungsmöglichkeiten sind prinzipiell zu vielfältig. Wenigstens wird das nun alles so transparent wie möglich abgewickelt, wobei das bei der Art von Branche ohnehin erwartet wird. 😉

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