AREAM erwirbt Rechte an 24 MWp PV-Park

Montag, 24. November 2025


Mitteilung der Aream Infrastruktur Finance GmbH:

Aream Infrastruktur Finance GmbH erwirbt Rechte an 24 MWp PV-Park mit Batteriespeicher – Finanzierung erfolgt über 7,25 % Aream Green Bond 2025/2030

Die Aream Infrastruktur Finance GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE, setzt ihren Expansionskurs im Bereich nachhaltiger Energieerzeugung konsequent fort und hat dazu einen wichtigen Schritt zum Ausbau ihrer Projektpipeline vollzogen. Mit den Mitteln aus dem 7,25 % Aream Green Bond 2025/2030 (ISIN: DE000A4DFWA7) konnte das Unternehmen die Rechte an einem neuen Solarvorhaben in Niedersachsen sichern, das leistungsstarke Photovoltaik und moderner Speichertechnologie beispielhaft vereint und damit den Anspruch von Aream unterstreicht, standardsetzende erneuerbarer Energielösungen in Deutschland zu realisieren.

Bei dem neuen Projekt handelt es sich um ein ambitioniertes Freiflächen-Solarkraftwerk in Niedersachsen mit einer geplanten installierten Leistung von rund 24 MWp. Das Projekt verteilt sich auf drei unmittelbar benachbarte Flächen und erfüllt alle Voraussetzungen der Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB. Der Netzanschluss zur Einspeisung in die Mittelspannung ist lediglich rund drei Kilometer entfernt. Besonders zukunftsorientiert ist die geplante Integration eines Battery Energy Storage Systems (BESS), wodurch die Anlage als Green-BESS nicht nur sauberen Strom erzeugt, sondern auch aktiv zur Netzstabilität beiträgt, indem sie überschüssige Energie speichert sowie bei Bedarf entlädt und so eine kontinuierliche Stromversorgung auch bei schwankender Sonnenintensität ermöglicht. Gleichzeitig werden dadurch die Wirtschaftlichkeit und Flexibilität des PV-Parks weiter erhöht.

Mit dem Erwerb des PV-Projekts setzt Aream die im Rahmen der Green-Bond-Emission festgelegte Mittelverwendung konsequent um. Die Gelder fließen in den Aufbau eines diversifizierten Portfolios u. a. aus Energiespeicherlösungen mit oder ohne Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, EEG-Innovationsprojekten, gewerblichen Aufdachanlagen, Bioenergieanlagen sowie Energieinfrastruktur, wie Umspannwerke. Auf diese Weise leistet Aream gemeinsam mit den Anleihegläubigern einen messbaren Beitrag zur Energiewende.

„Mit dem neu erworbenen PV-Projekt stärken wir nicht nur unseren Footprint im deutschen Erneuerbare-Energien-Markt, sondern unterstreichen auch, wie zielgerichtet wir die Mittel aus dem Aream Green Bond 2025/2030 einsetzen“, erklärt René Kautz, Geschäftsführer der Aream Infrastruktur Finance GmbH. „Der Standort in Niedersachsen bietet ideale Bedingungen, und die geplante Integration eines Green-BESS zeigt, wie wir Solarenergie und Speichertechnologie sinnvoll zusammenführen, um langfristig robuste Energieinfrastruktur-Assets aufzubauen. Für unsere Anleihegläubiger bedeutet dies, dass ihre Mittel unmittelbar in die Realisierung eines modernen, resilienten Solarparks fließen. Besonders freut uns, dass dieses Projekt exemplarisch für unsere Strategie steht: professionell entwickelt, klar strukturiert und mit einem deutlichen Beitrag zur Transformation des Energiesystems in Deutschland.“

Der 7,25 % Aream Green Bond 2025/2030 kann weiterhin online unter www.aream.de/ir gezeichnet werden. Die Einbeziehung der Anleihe in den Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) ist für den 17. März 2026 vorgesehen. Die Emission wird von der Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisor betreutet.

Eckdaten des Aream Green Bonds 2025/2030: 

EmittentinAream Infrastruktur Finance GmbH
FinanzierungsinstrumentGreen Bond (klassifiziert gemäß SPO von EthiFinance)
EmissionsvolumenBis zu 10 Mio. Euro
Kupon7,25 % p.a.
StatusNicht nachrangig, nicht besichert
ISIN / WKNDE000A4DFWA7 / A4DFWA
Stückelung1.000 Euro
Ausgabepreis100 %
Angebotsfrist19. August 2025 bis 18. August 2026: Zeichnung möglich über www.aream.de/ir
Valuta4. November 2025
Laufzeit5 Jahre: 4. November 2025 bis 4. November 2030 (ausschließlich)
ZinszahlungHalbjährlich, nachträglich am 4. Mai und 4. November eines jeden Jahres (erstmals am 4. Mai 2026)
Rückzahlungstermin4. November 2030
Rückzahlungsbetrag100 %
Sonderkündigungsrechte der EmittentinAb 4. November 2028 zu 102 % des NennbetragsAb 4. November 2029 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und CovenantsDrittverzugNegativverpflichtungVeräußerungsbegrenzung für VermögensgegenständeTransparenzverpflichtungPositivverpflichtung
ProspektVon der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in DeutschlandDie Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Anwendbares RechtDeutsches Recht
BörsensegmentVoraussichtlich ab 17. März 2026: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
Financial AdvisorLewisfield Deutschland GmbH

Aream Infrastruktur Finance GmbH

Foto: AREAM Group SE (Symbolbild)

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