SANHA-Anleihe: 1. AGV nicht beschlussfähig – 2. AGV am 15. September – Stimmen die Anleger für eine fünfjährige Verlängerung der Anleihe?

Donnerstag, 3. August 2017


Erste Abstimmung ist nicht beschlussfähig – die SANHA GmbH & Co. KG muss in die Verlängerung. Über das vom Unternehmen geplante Restrukturierungskonzept, das eine Prolongation der Unternehmensanleihe um fünf Jahre beinhaltet, konnte noch keine Entscheidung getroffen werden, da sich zu wenig Gläubiger an der ersten Abstimmung darüber beteiligten. 

Bei der Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) der Gläubiger der SANHA-Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNA70) haben lediglich 11% des ausstehenden Anleihevolumens regulär abgestimmt, so dass keine Beschlussfähigkeit (50 % wären erforderlich gewesen) erlangt werden konnte. Etwa 90 % dieser Teilnehmer stimmten dabei für das von SANHA vorgelegte Konzept. Aufgrund der zu geringen Abstimmungsbeteiligung wird eine zweite AGV als Präsenzveranstaltung am 15. September 2017 in Essen stattfinden. Hier ist ein verringertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens für die Beschlussfähigkeit erforderlich.

Darüber hinaus berichtet SANHA von einem leicht positiven Halbjahresergebnis in 2017 (vorläufige Zahlen), womit das Unternehmen nach eigenen Angaben im Plan liege.

Prolongation der SANHA-Anleihe

SANHA hat ihren Anleihegläubigern eine Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2018 um weitere fünf Jahre bis 2023 bei einem reduzierten Zinssatz von 5,5 % p.a. vorgeschlagen. Dafür bietet SANHA zusätzliche Immobilien-Sicherheiten zugunsten der Anleihegläubiger in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro sowie eine jährliche Tilgung der Unternehmensanleihe in Höhe von 10 % des derzeitigen Anleihevolumens ab 2019 bis 2022. Über das geplante Refinanzierungskonzept ist in den vergangenen Wochen ein öffentlicher Disput mit unterschiedlichen Stellungnahmen von SANHA und der Beratungsgesellschaft One Square Advisory Services GmbH (OSA) entfacht, da beide konträre Einschätzungen zum geplanten Restrukturierungskonzept haben.

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Zweite AGV am 15. September

Die zweite Versammlung der Gläubiger der SANHA-Anleihe 2013/2018 wird am 15. September 2017 in Essen stattfinden. Die Einladung zu der Versammlung, bei der sich Anleihegläubiger auch per Vollmacht vertreten lassen können, wird voraussichtlich am 7. August 2017 im Bundesanzeiger und auf der SANHA-Website veröffentlicht.

Hinweis: Auch für die Teilnahme an dieser Präsenzveranstaltung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Beteiligung bei nur 16%

An der ersten Abstimmung, die vom 25. bis 31. Juli 2017 stattfand, nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in Höhe von rund 16 % der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von aktuell 37,063 Millionen Euro halten, berichtet die Emittentin. Da einige Anmeldungen die Anforderungen zur Stimmabgabe nicht vollumfänglich erfüllten, lag der Anteil der gültigen Stimmen sogar nur bei knapp 11 %. Die Zustimmung für das von SANHA vorgelegte Prolongationskonzept habe laut Unternehmensangaben bei über 90 % gelegen.

„Die hohe Zustimmungsquote für unser Prolongationskonzept bestätigt den bisher schon positiven Eindruck, dass die von uns vorgeschlagenen Konditionen für die Verlängerung der Anleihe fair und ausgewogen sind. Die unzureichende Teilnahmequote kommt daher, dass uns viele größere Investoren einerseits zwar Zustimmung signalisiert haben, andererseits aber erst bei einer zu erwartenden zweiten Versammlung an der Abstimmung teilnehmen wollten“, so SANHA-Chef Bernd Kaimer,.

Halbjahreszahlen 2017 im Plan

Darüber hinaus gibt das Unternehmen vorläufige Geschäftszahlen des SANHA-Konzerns für das erste Halbjahr 2017 bekannt. Demnach lag der Konzernumsatz in der ersten Jahreshälfte bei rund 51 Millionen Euro knapp auf Vorjahresniveau und leicht über der Planung des Managements. Dies gilt auch für das EBITDA zum Halbjahr. Hier erzielte die SANHA-Gruppe ein Ergebnis von rund 4,9 Millionen Euro, was einer EBITDA-Marge von knapp 10 % (Vorjahr ebenfalls 10 %) entspricht. Nach Steuern verbleibt ein leicht positives vorläufiges Halbjahresergebnis.

Im zweiten Halbjahr werden die im zweiten Quartal planmäßig vollzogenen Preissteigerungen ihre volle Wirkung entfalten. Auf Basis der vorläufigen Zahlen bestätigt das Management die Prognose für das Gesamtjahr 2017 mit einem Umsatz von etwas über 100 Mio. Euro und einer EBITDA-Marge von 10 %. Der vollständige Halbjahresabschluss 2017 wird – früher als ursprünglich vorgesehen – am 29. August 2017 veröffentlicht.

ANLEIHE CHECK: Die SANHA-Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA7) wurde mit einem Volumen von 25 Millionen Euro begeben, das Anfang 2014 auf insgesamt 37,5 Millionen Euro aufgestockt wurde. Der jährliche Zinskupon liegt bei 7,75 Prozent. Dieser wird in der ursprünglich angedachten Anleihe-Laufzeit (bis 4. Juni 2018) auch gezahlt, soll aber im Verlängerungszeitraum (bis 4. Juni 2023) auf 5,5 Prozent reduziert werden.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SANHA GmbH & Co. KG

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Unternehmensanleihe der SANHA GmbH & Co. KG 2013/2018

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