Zugang zum Kapitalmarkt: Steht sich Deutschland selbst im Weg?

Mittwoch, 28. März 2018

Beitrag des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU:

Crowdfunding in der Gunst des BMF mittlerweile höher als der kapitalmarktorientierte deutsche Mittelstand

Frankreich, Italien, Polen: Viele europäische Staaten kapitalmarktfreundlicher als Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze erarbeitet. Sollte dieser in Kraft treten, drohen erhebliche Nachteile für deutsche kapitalmarktorientierte Mittelständler gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die EU-Prospektverordnung sieht vor, dass Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis zu einem Gesamtgegenwert von 8 Mio. Euro von der Prospektpflicht ausnehmen können. Hinter dieser Vorschrift steht der Gedanke der Kapitalmarktunion. Das Kernziel der Kapitalmarktunion besteht darin, KMU die Finanzierung über die Kapitalmärkte in der Union zu erleichtern.

Demgegenüber sieht der Referentenentwurf des BMF eine Ausnahme von der Prospektpflicht lediglich bis zu einem Gesamtgegenwert von weniger als einer Mio. Euro vor. Betroffen sind Unternehmen, die kein Kreditinstitut sind oder deren Aktien nicht bereits zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Von dieser Ausnahmeregelung soll nur Gebrauch machen können, wer zuvor ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht hat. Dieses Wertpapier-Informationsblatt muss zuvor – so der Referentenentwurf des BMF – von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) gestattet werden. Das Informationsblatt ist der BaFin über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform zu übermitteln.

Der Interessenverband bemängelt unter anderem die folgenden Aspekte:

  • – Das Bundesministerium der Finanzen missachtet zu Lasten des deutschen kapitalmarktorientierten Mittelstandes die europäische Initiative der Kapitalmarktunion. Das Kernziel der Kapitalmarktunion besteht darin, KMU die Finanzierung über die Kapitalmärkte in der Union zu erleichtern. Sollte sich der Entwurf des BMF in dieser Form durchsetzen, wird der deutsche kapitalmarktorientierte Mittelstand seiner Chance, sich über den Kapitalmarkt in kleinem Umfang bis zu 8 Mio. Euro prospektfrei zu finanzieren, beraubt.

 

  • – Andere Mitgliedstaaten der EU fördern den kapitalmarktorientierten Mittelstand weitaus mehr als Deutschland. In anderen Staaten wird von der Prospektausnahme für den Mittelstand deutlich umfangreicher Gebrauch gemacht: So soll Frankreich eine Prospektbefreiung von bis zu 8 Mio. Euro anstreben, in Polen soll eine Ausnahme von bis zu 5 Mio. Euro vorgesehen werden – in Italien können Wertpapiere beispielsweise schon gegenwärtig bis zu einem Volumen von 5 Mio. Euro prospektfrei öffentlich angeboten werden. Deutschland wäre mit einer Prospektbefreiung bis zu einem Betrag von unter einer Mio. Euro sogar Schlusslicht unter den Mitgliedstaaten.

 

  • – Mittelständische Unternehmen anderer Mitgliedstaaten der EU haben gegenüber dem deutschen Mittelstand deutlich einfachere Möglichkeiten, sich über den Kapitalmarkt zu finanzieren. Der deutsche Mittelstand wird hierdurch erheblich benachteiligt und gerät ins Hintertreffen gegenüber der ausländischen mittelständischen Konkurrenz.

 

  • – Der kapitalmarktorientierte deutsche Mittelstand steht in der Gunst des BMF mittlerweile sogar hinter dem Crowdfunding. So sieht das Vermögensanlagengesetz für sog. Schwarmfinanzierungen Prospektbefreiungen bis zu einem Verkaufspreis sämtlicher angebotener Vermögensanlagen von 2,5 Mio. Euro vor – dies sind 250% von dem, was das BMF jetzt als Prospektausnahme für Wertpapiere zulassen will.

 

  • – Anders als bei Vermögensanlagen muss der Anbieter von Wertpapieren auch bei einem Volumen von unter einer Mio. Euro das Wertpapier-Informationsblatt nach dem Referentenentwurf des BMF über das komplexe Melde- und Veröffentlichungssystem der Bundesanstalt einreichen. Hierdurch werden kleine Wertpapieremittenten gegenüber den Anbietern von Vermögensanlagen erheblich schlechter gestellt. In diesem Verfahren sind eine Vielzahl von Unterlagen beizubringen – notariell beglaubigter Handelsregisterauszug, notariell beglaubigte Unterschriften etc.

 

  • – Grundsätzlich begrüßt der Interessenverband jedoch aus Transparenzgründen die Einführung eines Wertpapier-Informationsblattes für öffentliche Angebote von Wertpapieren oberhalb von 100.000 Euro und unterhalb der Prospektschwelle. Unter Anlegerschutzgesichtspunkten ist es wichtig, dass sich Privatanleger über das öffentliche Angebot der Wertpapiere informieren können.

Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU)

Foto: pixabay.com

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