Zahlungsunfähig! ALNO AG muss Insolvenzantrag stellen
Insolvenzantrag – die ALNO Aktiengesellschaft hat beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das teilte das Unternehmen am Dienstagabend (11.07.17) mit. Der Anfang des Jahres eingeschlagene Sanierungskurs soll nun innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung unter Führung des bisherigen Vorstands fortgesetzt werden.
Gescheiterte Verhandlungen
Der Vorstand des Küchenherstellers habe sich nach eigenen Angaben zu diesem Schritt entschlossen, weil in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte.
Die Tochtergesellschaften Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und ALNO Logistik & Service GmbH werden ebenfalls in den Antrag einbezogen. Alle übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH seien laut ALNO von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter.
ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe der ALNO AG (WKN A1R1BR) hat ein Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und wird jährlich mit 8,50 Prozent verzinst. Die Laufzeit der Anleihe endet im Mai 2018. Zuletzt notierte die ALNO-Anleihe bei 28 Prozent (Stand: 11.07.2017).
Fotos: ALNO AG
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der ALNO AG 2013/2018
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