Zahlungsunfähig! ALNO AG muss Insolvenzantrag stellen

Dienstag, 11. Juli 2017


Insolvenzantrag – die ALNO Aktiengesellschaft hat beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das teilte das Unternehmen am Dienstagabend (11.07.17) mit. Der Anfang des Jahres eingeschlagene Sanierungskurs soll nun innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung unter Führung des bisherigen Vorstands fortgesetzt werden.

Gescheiterte Verhandlungen

Der Vorstand des Küchenherstellers habe sich nach eigenen Angaben zu diesem Schritt entschlossen, weil in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte.

Die Tochtergesellschaften Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und ALNO Logistik & Service GmbH werden ebenfalls in den Antrag einbezogen. Alle übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH seien laut ALNO von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter.

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe der ALNO AG (WKN A1R1BR) hat ein Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und wird jährlich mit 8,50 Prozent verzinst. Die Laufzeit der Anleihe endet im Mai 2018. Zuletzt notierte die ALNO-Anleihe bei 28 Prozent (Stand: 11.07.2017).

Fotos: ALNO AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der ALNO AG 2013/2018

Zum Thema

ALNO AG veröffentlicht Jahres- und Konzernabschluss 2016 erst am 14. August 2017 – ALNO-Anleihe fällt auf 28 Prozent

ALNO AG: Max Müller scheidet als CEO aus – Christian Brenner wird neuer ALNO-Chef

ALNO AG: EBITDA von minus 14 Millionen Euro in 2016 – Konzerntöchter bereiten ALNO große Sorgen

ALNO AG: Großinvestor Tahoe greift bei ALNO durch – 350 Stellen fallen weg – Anleihe 2013/18 notiert bei 41 Prozent

ALNO-Aufsichtsrat legt Mandat nieder – Anleihe der ALNO AG notiert bei 56,40 Prozent

Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

Twitter Facebook

 

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü