Vorstand Bernd Depping: WGF AG arbeitet daran, Sanierungsplan Ende Februar vorzulegen – Anwalt: WGF-Anleger dürfen jetzt Termine nicht versäumen

Dienstag, 5. Februar 2013


Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) teilt auf einer ihrer Internetseiten mit, dass ihr Vorstand „derzeit mit Hochdruck am Sanierungsplan arbeite“. Bernd Depping, der Sanierungsvorstand der WGF AG, meint, dass seine Kollegen und er zuversichtlich seien, den Sanierungsplan „Ende Februar“ vorlegen zu können.

Die WGF schreibt außerdem, dass das Amtsgericht Düsseldorf nach der Vorlage des Sanierungsplans über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden würde. Erst dann könnten WGF-Anleger „ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden“.  Es würde – so die WGF – „erfahrungsgemäß dann zwischen vier und acht Wochen dauern, bis die Gläubigerversammlung erstmals stattfinden werde.

Der Twitterer @datenhamster kommentierte die Reaktion des Marktes nach der Mitteilung der WGF zum Thema Sanierungsplan so: „Emmitent von Anleihe spricht von Entscheidung über Insolvenzverfahren. Anleihe steigt um 3%. #allebekloppt“

Unterdessen weisen die Anwälte der Kanzlei Cäsar-Preller darauf hin, dass WGF-Anleger erst durch die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zu Gläubigern werden. WGF-Anleger sollten daher auf keinen Fall Termine und Fristen für die Anmeldung versäumen, schreiben die Fachanwälte in einer Pressemitteilung.

Und weiter: „Neben der Frist muss bei der Anmeldung der Forderungen aber auch die Form beachtet werden. Und das sei für Laien nicht ganz einfach“, meint Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zum Beispiel müsse jede selbstständige Forderung auch einzeln angegeben werden, erklärt der Fachjurist.

Die Anwälte von Cäsar-Preller würden gerne die Interessen von weiteren Gläubigern wahrnehmen, die sie auf der Gläubigerversammlung vertreten könnten. Diese soll laut WGF ca. vier bis acht Wochen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfinden. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt nach eigenen Angaben bereits Anleger von WGF-Anleihen.

„Bei der Gläubigerversammlung besteht die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss einzusetzen, der das weitere Verfahren kontrolliert und überwacht. Wir nehmen diese Interessen für unsere Mandanten gerne wahr“, wirbt Anwalt Cäsar-Preller für seine Dienste.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG

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