Travel24.com AG: Fehlerhafte Konzernberichte – Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK): „Gegenüber Geschäftspartnern peinlich“ – Falscher Zeitwert der Unternehmensanleihe stößt auf Unverständnis – „Zweifel an Buchhaltung und Controlling“ – „Vertrauensverlust bei Anleihegläubigern“

Dienstag, 8. Juli 2014

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte festgestellt, dass die Travel24.com AG sowohl den Konzernabschluss, den Lagebericht als auch den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 mit drei großen Fehlern angefertigt hat.

Demnach sei die Kündigung eines wichtigen Geschäftspartners von Travel24.com nicht erwähnt, ein falscher Zeitwert der Unternehmensanleihe veröffentlicht sowie die Transaktionen mit einem nahestehenden Servicedienstleister unsachgerecht angegeben worden.

„Zunächst einmal zeigen die umfangreichen Fehler im Konzernabschluss unserer Einschätzung nach, dass das Unternehmen starke Defizite im Rechnungswesen aufzuweisen haben dürfte. Dies ist aus unserer Sicht zunächst auch mal gegenüber Geschäftspartnern peinlich, da diese sich auf die Korrektheit der veröffentlichten Zahlen verlassen können sollten. Können diese das nicht, so dürften der Gesellschaft unserer Meinung nach in Zukunft schlechtere Konditionen bei gemeinsamen Geschäften (zum Beispiel schlechtere Konditionen bei Reiseanbietern)  eingeräumt werden. Ferner könnten unserer Meinung nach die zahlreichen Fehler das Vertrauen der Gläubiger, zum Beispiel das der Anleihegläubiger, in die Gesellschaft nachhaltig gestört haben“, sagte Daniel Bauer, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SDK), im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SDK): „Das darf einem professionell geführten Unternehmen nicht passieren“

Insbesondere der falsche Zeitwert der Unternehmensanleihe zum 31.12.2012 stößt bei der Schutzvereinigung für Kapitalanleger auf Unverständnis. „Dies ist ein sehr peinlicher Fehler, der aus unserer Sicht bei einem professionell geführten Unternehmen nicht passieren dürfte. Da der Zeitwert der Anleihe sich leicht anhand des Börsenkurses der Anleihe ermitteln lässt, ist es total unverständlich, wie es zu dieser fehlerhaften Angabe kommen konnte.“  Travel24.com hatte dem Buchwert der begebenen Unternehmensanleihe von 17,6 Millionen Euro im Jahresabschlussbericht einen Zeitwert von ebenfalls 17,6 Millionen Euro gegenübergestellt. Laut DPR lag dieser jedoch nur bei 13,8 Millionen Euro.

„Aufgrund dieser von der DPR beanstandeten Fehler ist die Gesellschaft aus unserer Sicht in ein ungutes Licht geraten. Wir haben starke Zweifel, ob hier über die entsprechenden Kompetenzen im Bereich der Buchhaltung und Controlling im Unternehmen verfügt wird. Daher sollte man sein finanzielles Engagement in der Gesellschaft aus unserer Sicht auf alle Fälle stets genau überwachen bzw. vielleicht sogar darüber nachdenken, ob man wirklich in ein solches Unternehmen investieren will.

„Keine Kündigung der Unternehmensanleihe zum jetzigen Zeitpunkt“

Die Anleihe zu kündigen, und diese Kündigung notfalls mit einer Klage durchzusetzen, um den vollen Nennwert der Anleihe zurückzuerhalten, halten wir aktuell für einen eher schlechten Weg. Erstens sehen unsere Anwälte den Weg zu einer erfolgreichen Durchsetzung der eventuell vorhandenen Ansprüche eher als steinig an. Zweitens bietet das aktuelle Kursniveau unserer Einschätzung nach auch noch die Möglichkeit, mit einem „blauen Auge“ davonzukommen. Auch hier gilt, dass man dem schlechten Geld kein Gutes für risikobehaftete Klagen hinterherwerfen sollte“, so Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.

Nach Bekanntwerden des fehlerhaften Konzernberichtes sank der Kurs der Travel24-Unternehmensanleihe gestern, am 07. Juli 2014, auf 66 Prozent. Heute erholte sich der Kurs wieder und liegt aktuell bei 69 Prozent (Stand; 08. Juli 2014, 17h).

Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Dan Queiroz / flickr Dan Queiroz

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der Travel24.com AG 2012/2017

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