Traumschiff-Anleihe: MS Deutschland-Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig – Anleger-Präsenz unter 50 Prozent – Zweite Versammlung nötig
Zur ersten Gläubigerversammlung für die „Traumschiff“-Anleihe der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH wurden mit nur 44,01 Prozent weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Das ist für eine Beschlussfähigkeit zu wenig. Heute sei in Frankfurt am Main daher kein Beschluss möglich gewesen. Das teilte die Emittentin mit.
Zweite Vollversammlung folgt in Kürze
Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH redet von einem „dringend notwendigen Dialog mit den Gläubigern“ zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft. Daher werde in Kürze eine zweite Gläubigerversammlung einberufen. Bei dieser zweiten Versammlung würden bereits Anmeldungen von mehr als 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen ausreichen, so die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH.
Ein Termin für die zweite Versammlung wurde bislang noch nicht veröffentlicht.
Beckstein muss sich gedulden
Die Gläubigerversammlung hatte die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger zum Ziel. Von Seiten des Schifffahrtsunternehmens war der ehemalige bayerischen Ministerpräsident und Rechtsanwalt Günther Beckstein als gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger vorgeschlagen worden. In den vergangenen Tagen wurde Beckstein der Restrukturierungsberater Stefan Ulrich zur Seite gestellt. Mit diesem Schachzug konnte die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH weitere Anlegergruppen, wie die Deutsche Investoren Union e.V. oder die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., auf Ihre Seite ziehen.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Jean Pierre Hintze / flickr jphintze
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der MS “Deutschland” Beteiligungsgesellschaft mbH 2012/2017
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