Singulus Technologies AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Donnerstag, 21. September 2017

Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:

Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

– Behandlung der Umsatzrealisierung nach HGB führt zu temporären bilanziellen Verlusten im Unterschied zu IFRS

– Wirtschaftlicher Erfolg der zugrundeliegenden Projekte unverändert

– SINGULUS TECHNOLOGIES sieht den Solarbereich weiter optimistisch

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ist im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31. August 2017 ein Verlust im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 16,7 Mio. EUR eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde. Das Eigenkapital zum 31. August 2017 gem. HGB beträgt 3,7 Mio. EUR gegenüber 20,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016. Der Verlust resultiert hauptsächlich aus dem verzögerten Ausweis von Umsatzerlösen nach HGB. Nach den Grundsätzen des HGB sind die Umsatzerlöse erst mit der finalen Abnahme der gelieferten Anlagen zu realisieren. Die Abnahmen der Anlagen für die neue Fabrik für CIGS Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils voraussichtlich erst zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres erfolgen und dann nach HGB maßgeblich positiv zum Unternehmensergebnis beitragen.

SINGULUS TECHNOLOGIES erstellt seine Konzernabschlüsse nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS). Nach IFRS werden die Umsatz- und Gewinnanteile über den Verlauf der Anlagenerstellung bis zur finalen Abnahme ausgewiesen. Zusätzlich bilanziert das Unternehmen für handels- und steuerrechtliche Zwecke parallel nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). In den beiden Rechnungslegungssystemen werden Geschäftsvorfälle in Teilen unterschiedlich behandelt. So werden Umsatzerlöse nach HGB vollständig mit der finalen Abnahme der Anlage und damit in den meisten Fällen im Solarsegment deutlich später als in IFRS bilanziert. Diese abweichende Behandlung nach HGB führt bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG dazu, dass bis zur Realisierung der Umsätze handelsrechtliche Verluste bei der Gesellschaft im Einzelabschluss nach den Grundsätzen des HGB angefallen sind. In Summe ist dadurch ein mehr als hälftiger Verzehr des Grundkapitals entstanden.

Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: „Der wirtschaftliche Erfolg unserer Projekte besteht natürlich unverändert. Wir erwarten einen längeren Investitionszyklus speziell für hochwertige CIGS Solar-Dünnschichtmodule. Unser Kunde hat bereits mit dem Bau weiterer Standorte begonnen. Wir sind daher insgesamt sehr optimistisch in unseren Erwartungen für das Segment Solar.“

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft wird unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden.
Die Einladung zur Hauptversammlung kann nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unter www.singulus.de im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link „Hauptversammlung“ abgerufen werden (http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html).

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