Singulus Technologies AG – Ohne Restrukturierung keine Zukunft?

Mittwoch, 10. Februar 2016


Die Singulus Technologies AG hat nach der vorzeitigen Bekanntgabe der Finanzkennzahlen für 2015 auch erste Details des Restrukturierungskonzepts veröffentlicht. Am 15. Februar treffen sich die Anleihegläubiger des Unternehmens in Frankfurt zur zweiten Gläubigerversammlung, um über die Pläne des Unternehmens abzustimmen.

Umtausch in Erwerbsrechte

An diesem 15. Februar wird der Singulus-Vorstand im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung zunächst über den Stand der Geschäftsentwicklung berichten, das Restrukturierungskonzept vorstellen sowie die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 erläutern. Danach folgt die Abstimmung über das Konzept zur Restrukturierung der ausstehenden Singulus-Unternehmensanleihe 2012/17. Laut diesem sollen die Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG ihre jeweiligen Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte umtauschen können. Die Erwerbsrechte berechtigen die Anleihegläubiger wiederum dazu, eine bestimmte Anzahl von Aktien der Singulus Technologies AG sowie eine bestimmte Anzahl von Teilschuldverschreibungen aus einer von der Gesellschaft neu auszugebenden besicherten Anleihe zu erwerben.

ANLEIHE CHECK: Die Singulus-Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN: A1MASJ) hat ein Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro und wird jährlich mit 7,75 Prozent verzinst. Aktuell notiert die Anleihe bei 19 Prozent (Stand: 10. Februar 2016).

Umtauschangebot im Detail

Mit dem Umtauschangebot sollen die Anleihegläubiger mit bis zu 95 Prozent an dem neu festgesetzten Grundkapital des Unternehmens beteiligt werden. Das alte Grundkapital wird zunächst in einem ersten Schritt herabgesetzt. Die Alt-Anleihen werden dann im Zuge einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht und das Kapital somit entsprechend erhöht. Die Anleihegläubiger erhalten im Tausch für ihre Anleihen das Recht, die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung zu erwerben. Zudem erhalten die Gläubiger das Recht, neue besicherte Anleihen mit einem Nominalbetrag von 20 Prozent des Nominalbetrags der Alt-Anleihen und einer Laufzeit von fünf Jahren zu beziehen.

Die neue besicherte Singulus-Anleihe soll gestaffelt verzinst werden, und zwar im ersten Jahr mit 3,00 Prozent, im zweiten Jahr mit 6,00 Prozent, im dritten Jahr mit 7,00 Prozent, im vierten Jahr mit 8,00 Prozent und im fünften Jahr mit 10,00 Prozent. Die Zinszahlung soll halbjährlich erfolgen.

Insolvenz droht

Im Falle eines Scheiterns des Restrukturierungskonzepts droht der Singulus Technologies AG die Insolvenz. Der Vorstand hat deshalb eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt, eine indikative Insolvenzquotenermittlung vorzunehmen. Im Ergebnis würden die Anleihegläubiger im Insolvenzfall für Ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund 20 Prozent des Nominalbetrags der aktuell von Ihnen gehaltenen Anleihen erhalten. Die Umsetzung der genannten Restrukturierungs-Maßnahmen sei daher nach Einschätzung des Singulus-Vorstands der einzig gangbare Weg, eine ansonsten drohende Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden.

INFO: Die zweite Gläubigerversammlung der Singulus Technologies AG findet am Mittwoch, den 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im Hotel HILTON Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, statt. Teilnahmevoraussetzung für die zweite Gläubigerversammlung ist eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 12. Februar 2016.

Außerordentliche Hauptversammlung

Damit die Beschlüsse der Gläubigerversammlung greifen können, müssen die Aktionäre diesen aber noch zustimmen, daher bittet die Singulus Technologies AG am 16. Februar ihre Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ebenfalls ins Hilton Frankfurt.

INFO: Die außerordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, den 16. Februar 2016 um 10:30 Uhr im Hotel HILTON Frankfurt, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main, statt.

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Foto: Singulus Technologies AG

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Unternehmensanleihe  der Singulus Technologies AG 2012/2017

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