Singulus Technologies AG muss nachsitzen: Erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig – Update: Zweite Gläubigerversammlung findet am 15. Februar 2016 statt

Montag, 18. Januar 2016


Die Singulus Technologies AG hat mitgeteilt, dass sich nach Ablauf der Anmeldefrist für die heute, am 18. Januar 2016 stattfindende Versammlung der Anleihegläubiger lediglich 16,6 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens angemeldet haben und die Versammlung somit voraussichtlich nicht beschlussfähig sein wird. Für die erste Gläubigerversammlung müsste ein Quorum von 50 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens erreicht werden.

Restrukturierungskonzept

Im Falle der Beschlussunfähigkeit werde der Vorstand die Versammlung voraussichtlich zügig nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit schließen und im Anschluss kurz das Konzept der bilanziellen Restrukturierung auf Basis der am 29. Dezember 2015 veröffentlichten Einladung zur Anleihegläubigerversammlung vorstellen.

Unter anderem strebt die Gesellschaft folgende Punkte an:

– Übertragung der Schuldverschreibungen an ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle gegen die Gewährung von Erwerbsrechten von neuen Anleihen und Aktien des Unternehmens

– Stundung der Zinsansprüche aus der Singulus-Anleihe bis zum 23. März 2017

– Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte bis zum 23. März 2017

– Ermächtigung und Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters

ANLEIHE CHECK: Die Singulus-Anleihe 2012/17 (WKN: A1MASJ) hat ein Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro und wird jährlich mit 7,75 Prozent verzinst. Aktuell notiert der Minibond bei 21 Prozent (18. Januar 2016).

Update:  Zweite Gläubigersammlung am 15. Februar 2016 um 11h

Die Singulus Technologies AG hat die Beschlussunfähigkeit der ersten Gläubigerversammlung am 18. Januar 2016 mittlerweile (13h MEZ) offiziell bestätigt. Die zweite Gläubigerversammlung des Unternehmens werde am 15. Februar 2016 um 11:00 Uhr (MEZ) im Hotel HILTON FRANKFURT am Main, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main stattfinden. Der Singulus-Vorstand rechnet damit, dass das bei der zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 erforderliche Quorum von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden kann.

Im Rahmen der zweiten Versammlung werde das Singulus-Management über den Stand der Geschäftsentwicklung berichten und das Sanierungskonzept präsentieren. Die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 sollen noch vor dem 15. Februar 2016 veröffentlicht werden. Die Einladung werde laut Singulus in Kürze auf der Homepage der Gesellschaft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Anmeldung bis zum 12. Februar erforderlich

Für die Teilnahme wird eine Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 12. Februar 2016 erforderlich sein. Alle hierzu notwendigen Informationen sowie entsprechende Formulare für die Anmeldung, Vollmachtserteilung oder Stimmrechtsvertretung fwerden in Kürze auf der Homepage unter: www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Gläubigerversammlung am 15.02.2016“ veröffentlicht.

INFO: Die Singulus Technologies AG bittet die Anleihegläubiger, sich rechtzeitig zu der zweiten Anleihegläubigerversammlung anzumelden, sobald die Gesellschaft dazu eingeladen hat.

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Foto: Singulus Technologies AG

Anleihen Finder Datenbank

Singulus Technologies AG 2012/2017

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