Singulus Technologies AG: Erwerbsangebot für neue Singulus-Anleihen und Aktien startet – Erwerbsfrist vom 29. Juni bis 13. Juli

Donnerstag, 30. Juni 2016


Die
Singulus Technologies AG hat das Erwerbsangebot für den kostenfreien Bezug neuer Aktien und neuer Unternehmensanleihen gestartet. Das Erwerbsrecht, das ausgeübt werden muss, um die neuen Wertpapiere zu zeichnen, wurde bereits in den Anleger-Depots eingebucht.

Hinweis: Hier kann der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüfte und gebilligte Wertpapierprospekt für die neuen Wertpapiere eingesehen werden.

Erwerbsangebot 96/2

Das Erwerbsangebot sieht vor, dass Anleihegläubiger ohne weitere Zuzahlung für jede alte Singulus-Anleihe im Nennbetrag von je 1.000 Euro insgesamt 96 neue Aktien und zwei neue Anleihen im Nennbetrag von je 100 Euro bekommen.

Hinweis: Verzichtet der bisherige Anleihegläubiger auf die Ausübung der kostenfreien Erwerbsrechte oder übt diese nicht fristgemäß aus, verbleiben diese zunächst im Depot und werden durch die Abwicklungsstelle und den gemeinsamen Vertreter verwertet. Dem Anleihegläubiger wird ein eventueller Barausgleich ausgeschüttet, dessen Wert noch nicht absehbar ist.

Gestaffelte Verzinsung

ANLEIHE CHECK: Die neue Singulus-Anleihe hat ein Gesamtvolumen von 12 Millionen Euro. Sie wird am 22. Juli 2021 endfällig und ist in Stückelungen von je 100 Euro eingeteilt.

Die Verzinsung erfolgt im ersten Jahr bis zum 22. Juli 2017 mit einem Zinssatz von 3,00 Prozent p.a., im zweiten Jahr bis zum 22. Juli 2018 mit einem Zinssatz von 6,00 Prozent p.a.,  im dritten Jahr bis zum 22. Juli 2019 mit einem Zinssatz von 7,00 Prozent p.a., im vierten Jahr bis zum 22. Juli 2020 mit einem Zinssatz von 8,00 Prozent p.a. und im letzten Laufzeitjahr bis zum Endfälligkeitstermin mit einem Zinssatz von 10,00 Prozent p.a.

Die Zinsen werden dabei halbjährlich am 22. Januar und 22. Juli ausgezahlt.

Erwerbsfrist vom 29.06. bis 13.07.

Die Erwerbsfrist für die neuen Singulus-Wertpapiere läuft vom 29. Juni 2016 bis einschließlich 13. Juli 2016. Die Ausübung des Erwerbsrechtes ist nur dann fristgemäß, wenn die Umbuchung der Erwerbsrechte bis zum Ablauf der Erwerbsfrist erfolgt ist.

WICHTIG: Um die kostenfreien Erwerbsrechte auszuüben und die neuen Aktien und/oder neuen Schuldverschreibungen zu erhalten, müssen Anleihegläubiger sich innerhalb der Erwerbsfrist an ihre Depotbank wenden und entsprechende Anweisungen erteilen. Für den Anleihegläubiger fallen nur Depotgebühren und Bankspesen für die Ausübung an.

Verkauf an Dritte

Sollten die Alt-Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte auf neue Aktien und/oder neue Schuldverschreibungen nicht oder nicht fristgemäß ausüben, werden die Wertpapiere durch die ODDO SEYDLER BANK AG anderen Anlegern der Gesellschaft und Dritten zum Kauf angeboten.

Interessierte Anleger können über die Internetseite der Gesellschaft von heute an bis zum 15. Juli 2016 entsprechende Kaufangebote abgeben. Der Kaufpreis für die Verwertungsaktien und Verwertungsanleihen wird nach Ende der Bezugsfrist, am 18. Juli 2016, festgelegt und veröffentlicht.

Kein Handel der Erwerbsrechte

INFO: Ein Handel der Erwerbsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Abwicklungsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung an einer Börse ist für die Erwerbsrechte ebenfalls nicht beantragt. Ein Kauf bzw. Verkauf der Erwerbsrechte über die Börse ist daher nicht möglich. Die Erwerbsrechte sind jedoch nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.

Singulus-Zeitplan

•    – Der Wertpapierprospekt wurde am 27. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht

•    – Das Erwerbsrecht auf neue Aktien und neue Schuldverschreibungen kann in dem Zeitraum vom 29. Juni 2016 bis zum 13. Juli 2016 (jeweils einschließlich) ausgeübt werden.

•    – Angebote auf den Erwerb von neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen, die nicht durch die Anleihegläubiger erworben wurden, können in der Bezugsfrist vom 29. Juni 2016 bis zum 15. Juli 2016 (jeweils einschließlich) abgegeben werden.

•    – Am 18. Juli 2016 wird voraussichtlich der Preis für die nicht durch die Anleihegläubiger im Rahmen des Erwerbsangebots erworben neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen festgelegt und veröffentlicht.

•    – Daran schließt sich ein Widerrufsrecht von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des festgelegten Erwerbspreises an.

•    – Der Widerruf ist an die ODDO SEYDLER BANK AG in Textform zu richten. Ein Formular für den Widerruf ist auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.

•    – Die Lieferung der erworbenen neuen Aktien erfolgt voraussichtlich am
21. Juli 2016.

•    – Die Lieferung der erworbenen neuen Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 22. Juli 2016.

ANLEIHE CHECK II: Die alte Singulus-Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN: A1MASJ) hatte ein Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro und war mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet.

Foto: Singulus Technologies AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe  der Singulus Technologies AG 2012/2017

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