Singulus-Gläubiger bekommen Barausgleich: 312 Euro je nicht ausgeübtem Aktienerwerbsrecht – 142,50 Euro je nicht ausgeübtem Anleiheerwerbsrecht
Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:
Die Singulus Technologies AG gibt hiermit gemäß dem Beschluss der Gläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 zu Tagesordnungspunkt 11.2 die Ergebnisse der Verwertung der Neuen Aktien (WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5) und der Neuen Schuldverschreibungen (WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5) und die Höhe des Aktienbarausgleichs sowie des Anleihebarausgleich bekannt.
Insgesamt wurden 1.034.592 Stück Verwertungsaktien und 21.420 Stück Verwertungs-Schuldverschreibungen zu einem festgelegten Erwerbspreis von EUR 3,25 je Verwertungsaktie bzw. EUR 71,25 je Verwertungsschuldverschreibung gemäß den Bestimmungen des Erwerbsangebots zugeteilt und verwertet.
Die jeweils nach Abzug der Verwertungskosten erzielten Nettoverwertungserlöse werden als Aktien- bzw. Anleihebarausgleich wie folgt auf die Anleihegläubiger, die ihr jeweiliges Erwerbsrecht nicht ausgeübt haben, verteilt:
• Aktienbarausgleich: EUR 312,00 je nicht ausgeübtem Aktienerwerbsrecht (entspricht 96 Neue Aktien)
• Anleihebarausgleich: EUR 142,50 je nicht ausgeübtem Anleiheerwerbsrecht (entspricht 2 Neuen Schuldverschreibungen für nominal je 100,00 €)
Die Zahlung des Aktienbarausgleichs und des Anleihebarausgleichs erfolgt voraussichtlich bereits zwischen dem 27. und 29. Juli 2016.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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Unternehmensanleihe der Singulus Technologies AG 2012/2017
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