SeniVita Sozial gGmbH zahlt Genussschein-Zinsen für 2017 nach

Mittwoch, 20. Dezember 2017


Gute Nachrichten für Anleger der SeniVita Sozial gGmbH (SVS). Die SeniVita-Genussschein-Gläubiger werden nach Angaben des Unternehmens noch im Dezember eine Vergütung von 1,0 Prozent erhalten, eine weitere Zahlung von 3,0 Prozent (ebenfalls an die Genussrechts-Gläubiger) soll im ersten Quartal 2018 erfolgen. Die übrige Differenz zu der in den geltenden Genussscheinbedingungen ursprünglich für 2017 vorgesehenen Vergütung – noch 2,0 Prozent bei den börsennotierten Genussscheinen – soll zusammen mit der nächsten regulären Zinszahlung am 27. Mai 2018 gezahlt werden. Das gab SeniVita heute via Adhoc-Mitteilung bekannt.

Hintergrund: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein wird normalerweise jährlich mit 7,00 Prozent fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Bis 2017 erhielten die Investoren stets die volle Verzinzung in Höhe von 8,00 Prozent. In diesem Jahr mussten sich die Anleger aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) jedoch mit einer verminderten Zinszahlung von bislang lediglich 1,0 Prozent begnügen. Die ausstehende Differenz zum jährlichen Festzins in Höhe von 6,00% wird somit also etappenweise nachgeliefert.

GENUSSSCHEIN CHECK: Das maximale Gesamtvolumen des SeniVita-Genussscheins (WKN: A1XFUZ) beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019. Aktuell ist der Kurswert des Genussscheins nach Veröffentlichung der Adhoc-Mitteilung bereits von 79 auf 83 Prozent (Stand: 20.12.2017, 11.30h) gestiegen.

Finanzergebnis verbessert

Die SeniVita Sozial gGmbH  hat bei Gesamterlösen von rund 1,9 Millionen Euro auch im dritten Quartal 2017 ein positives Betriebsergebnis (EBITDA) in Höhe von 0,6 Millionen Euro erzielt. Auf Neunmonatssicht erhöhte es sich damit auf 1,6 Millionen Euro. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte im dritten Quartal einen Wert von 0,4 Millionen Euro und stellte sich zum 30.09. 2017 kumuliert auf rund 1,0 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung von Zinszahlungen sowie der Vergütungen für Genussrechte und -scheine verzeichnete die SVS zum 30. September 2017 noch einen Fehlbetrag von 0,3 Millionen Euro.

Für das letzte Quartal 2017 zeichnet sich nach Anbgaben des Unternehmens ein Überschuss ab, was die Zinszahlungen an die Inhaber von Genussscheinen und Genussrechten der SeniVita Sozial gGmbH absichert.

Restrukturierung der Tochtergesellschaft SSC erfolgreich

Mit den positiven Effekten aus dem Abschluss der operativen Sanierung der auf die Erbringung von Pflegedienstleistungen spezialisierten Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) erwartet die Geschäftsführung weiterhin für das Geschäftsjahr 2017 einen Überschuss. Im Jahr 2018 soll dieser weiter ansteigen.

Die Restrukturierung der SSC sei laut SeniVita insgesamt „erfolgreich verlaufen“ und wird im ersten Halbjahr 2018 beendet sein. Damit werden auch die von der SVS an die SSC vergebenen Darlehen zurückbezahlt werden können.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

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SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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