SeniVita Sozial gGmbH: Weniger Zinsen für Genussschein in 2017 – Kurswert fällt auf 65 Prozent

Freitag, 7. April 2017

Kursrutsch beim SeniVita-Genussschein – an der Frankfurter Börse fällt der Kurswert des Genussscheins (A1XFUZ) von 81 Prozent am Donnerstag auf 65 Prozent am Freitagnachmittag (Stand: 07.04.2017, 15h). Ausgelöst wird der Kursrutsch durch eine von SeniVita gemeldeten Reduzierung der anstehenden Zinszahlung auf die emittierten Genussscheine und Genussrechte. Dies hatte die die Gesellschaft in einer Adhoc-Mitteilung (weiter unten im Text) am späten Donnerstagabend mitgeteilt.
Demnach sei die vollständige Zinszahlung von 2,0 Millionen Euro aufgrund einer „Anpassung der Liquiditätsplanung durch veränderte Abrechnungsmodalitäten sowie der teilweisen einzelvertraglichen Umsetzung des TvöD in einzelnen Einrichtungen der Gesellschaft“ derzeit nicht möglich, weil sie zu einer schwierigen Liquiditätslage führen würde.

Reduzierung der Grundvergütung

Bei der Zinsreduzierung handelt es nicht nur um das Ausbleiben der gewinnabhängigen Bonuszahlung von 1,0 Prozent, sondern um eine Reduzierung der Grundvergütung (7,0 Prozent p.a.). Wie hoch diese Reduzierung sein wird, sei gegenwärtig noch Gegenstand der Prüfung, so ein SeniVita-Sprecher zur Anleihen Finder Redaktion. Sobald die Voraussetzungen (siehe Adhoc-Mitteilung) wieder gegeben seien, solle die Differenz an die Anleger nachbezahlt werden. Mehr ließ das Unternehmen zum Leidwesen der Anleger noch nicht verlauten.

INFO: Die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH hat im vergangenen Jahr einen Verlust von 0,5 Millionen Euro erwirtschaftet, konnte dabei aber die operative Ergebniszahlen verbessern. 2017 soll wieder ein leichter Gewinn erzielt werden, der 2018 deutlich ansteigen soll, berichtet das Unternehmen.

GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein (WKN: A1XFUZ) wird normalerweise jährlich mit 7,00 Prozent fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Bislang erhielten die Investoren stets die volle Verzinzung in Höhe von 8,00 Prozent. Das maximale Gesamtvolumen beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019.

Lesen Sie hier die Adhoc-Mitteilung vom gestrigen Abend im Wortlaut:

Adhoc-Mitteilung (vom 06.04.2017)

Operatives Ergebnis (EBITDA und EBIT) deutlich gesteigert

– Jahresfehlbetrag von 0,5 Mio. Euro

Sanierungsplan für defizitäre Tochtergesellschaft SSC in der Umsetzung

„Anlässlich der Arbeiten am Jahresabschluss der SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH für 2016 und der Anpassung der Liquiditätsplanung an die durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz zum Jahreswechsel veränderten Abrechnungsmodalitäten und der teilweisen einzelvertraglichen Umsetzung des TvöD in einzelnen Einrichtungen der Gesellschaft hat sich ergeben, dass die Zinszahlung auf die emittierten Genussscheine und Genussrechte von 2 Mio. Euro nicht vollständig möglich ist bzw. zum planmäßigen Zeitpunkt zu einer schwierigen Liquiditätslage führen würde.

Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung der SeniVita Sozial gGmbH (SVS) beschlossen, die termingerechte Ausschüttung an die Genussrechts- und Genussschein-Gläubiger zu reduzieren, wie dies in den geltenden Genussrechts- bzw. Genussscheinbedingungen für diesen Fall auch vorgesehen ist. Die Differenz wird – wie darin ebenfalls festgelegt – nachgezahlt, sobald die Voraussetzungen dafür wieder gegeben sind.

Nach den jetzt vorliegenden vorläufigen Zahlen (nach HGB) hat die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) im Jahr 2016 ihr Betriebsergebnis deutlich verbessern können. So stieg das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf 2,5 Mio. Euro (2015: 2,1 Mio. Euro). Das EBIT verdoppelte sich sogar auf 1,6 Mio. Euro (2015: 0,8 Mio. Euro). Dennoch verzeichnete die SVS erstmals in ihrer Geschichte mit 0,5 Mio. Euro (2015: +12,8 Mio. Euro aufgrund außerordentlicher Erträge) einen Jahresfehlbetrag. Dies ist auf die Zinszahlungen für die im Mai 2016 getilgte Unternehmungsanleihe und die Vergütungen für die von der SVS emittierten Genussrechte und Genussscheine im Gesamtbetrag von 2,4 Mio. Euro zurückzuführen.

Die durch die Reduzierung der Ausschüttung freiwerdenden Mittel sollen auch zum beschleunigten Abschluss der Sanierung bei der Tochtergesellschaft SeniVita Social Care (SSC) GmbH noch in der ersten Jahreshälfte 2017 dienen. Die auf die Erbringung von Pflegedienstleistungen und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen spezialisierte Tochtergesellschaft SSC musste aufgrund höherer Personalkosten bei einer gleichzeitig geringer als geplant steigenden Auslastung in einzelnen, neu eröffneten Häusern entgegen der Planung im vierten Quartal 2016 einen Verlust verbuchen. Nach den vorläufigen Zahlen (nach HGB) verzeichnete die im August 2016 von der SVS vollständig übernommene SSC für 2016 ein negatives operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 3,3 Mio. Euro, das EBIT belief sich auf -4,9 Mio. Euro (2015: -0,4 Mio. Euro), der Jahresfehlbetrag der SSC stellte sich auf 4,8 Mio. Euro.

Bei einer Bilanzsumme von 21,2 Mio. Euro beträgt die Eigenkapitalquote der SSC damit rund 75 Prozent (Eigenkapital: 15,9 Mio. Euro). Die Muttergesellschaft SVS verfügt bei einer Bilanzsumme von 72,4 Mio. Euro über ein Eigenkapital (inkl. Genussrechte und Genussscheine) von 58,6 Mio. Euro, das entspricht einer Eigenkapitalquote von über 80 Prozent.

Für 2017 erwartet die SVS weiterhin ein geringes positives Jahresergebnis, das ab 2018 deutlich ansteigen soll.“

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: SeniVita-Gruppe

Anleihen Finder Datenbank

SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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