Rudolf Wöhrl AG: Kanzlei Mattil stellt Gegenantrag!

Freitag, 4. November 2016


Gegenantrag! Die Kanzlei Mattil & Kollegen, München, beantragt Rechstanwalt Sascha Borowski als Vertreter aller Anleihegläubiger der Wöhrl-Anleihe (WKN A1R0YA) zu bestellen. Das teilte die Kanzlei mit.

Hauptgrund sei nach Auskunft der Kanzlei Mattil, dass der vom Unternehmen Wöhrl vorgeschlagene gemeinsame Vertreter-Kandidat, Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, bei vergleichbaren Fällen zu hohe Honararvorstellungen gehabt habe. Aus diesem Grund sei er nach Meinung der Kanzlei Mattil ungeeignet.

INFO: Den kompletten Gegenantrag der Kanzlei Mattil & Kollegen können Sie hier einsehen.

Abstimmung ohne Versammlung

Derzeit können die Wöhrl-Anleihegläubiger bei einer Abstimmung ohne Versammlung einen gemeinsamen Vertreter wählen. Die Abstimmung endet heute, am 04. November 2016. Versammlungsleiter ist der Notar Dr. Jochen N. Schlotter aus Frankfurt am Main.

Hinweis: Das Mode-Unternehmen hatte Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg Mitte Oktober zur Wahl zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger vorgeschlagen. Ein Sanierungsplan für den angeschlagenen Mode-Konzern liegt noch nicht vor.

ANLEIHE CHECK: Die Wöhrl-Anleihe notiert aktuell bei 14,5 Prozent (Stand: 04.11.2016). Die Unternehmensanleihe 2013/18 der Rudolf Wöhrl AG hat ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 6,50 Prozent ausgestattet. Die Anleihe wird am 12. Februar 2018 fällig.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Rudolf Wöhrl AG

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Unternehmensanleihe der Rudolf Wöhrl AG 2013/2018

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