+++RICKMERS+++ Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig – 2. AGV am 01. Juni 2017

Donnerstag, 11. Mai 2017


Kein Beschluss möglich – die vom 8. bis 10. Mai 2017 abgehaltene Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG ist aufgrund der deutlichen Unterschreitung des erforderlichen Quorums nicht beschlussfähig. Aus diesem Grund wird die Rickmers Holding AG die Anleihegläubiger zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung (AGV) in Form einer Präsenzveranstaltung am 1. Juni 2017 einladen.

Nur 17,37 Prozent nehmen teil

Die erste AGV hat das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht. Insgesamt nahmen an der Abstimmung Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von 47,763 Millionen Euro vertreten. Dies entspricht 17,37 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals, wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist, auch wenn die Mehrheit des teilnehmenden Anleihevolumens dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept zugestimmt hat.

ANLEIHE CHECK: Die Rickmers-Anleihe 2013/18 (WKN A1TNA3) hat ein Gesamtvolumen von 275 Millionen Euro und wird jährlich mit 8,875 Prozent verzinst. Die Anleihe läuft eigentlich bis Juni 2018, soll aber laut Sanierungskonzept um zehn Jahre verlängert werden. Der Anleihe-Kurs liegt aktuell bei knapp 4,5 Prozent (Stand: 11.05.2017).

2. AGV am 01.06.2017

Rickmers fordert alle Anleihegläubiger auf, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung am 1. Juni 2017 für das Restrukturierungskonzept zu stimmen. Hierzu wird die Rickmers Holding AG die Anleihegläubiger am 12. Mai 2017 einladen. In der zweiten AGV sollen die Beschlussvorschläge der Rickmers Holding AG zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie zu dessen Ermächtigung zur finalen Verhandlung und Umsetzung des Restrukturierungskonzepts für die Rickmers-Anleihe erneut zur Abstimmung gestellt werden.

INFO: Die zweite AGV wird einen Beschluss über die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters nur wirksam fassen können, wenn die Anwesenden mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden oder sollten die Anleihegläubiger dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept nicht mit einer qualifizierten Mehrheit (75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte) zustimmen, würde die geplante Sanierung voraussichtlich scheitern.

Weitere Informationen und Abstimmungsunterlagen für die zweite Gläubigerversammlung sind auf der Homepage der Rickmers Holding AG (http://www.rickmers.com) unter Investor Relations / Rickmers Anleihe ab dem 12. Mai 2017, 16:00 Uhr abrufbar.

Foto: pixabay.com

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Unternehmensanleihe der Rickmers Holding GmbH & Cie. KG 2013/2018

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