Über das Erreichen des Quorums bei Gläubigerversammlungen

Freitag, 27. November 2015


Die Anzahl der Gläubigerversammlungen nimmt zu. Allein in den vergangenen Wochen wurden sie von Laurèl, friedola, Sympatex und Singulus einberufen. Bemerkenswert ist dabei nicht allein die Masse, sondern die Tatsache, dass es für Emittenten offensichtlich immer schwieriger wird, das vorgeschriebene Quorum zu erreichen. Dieses beschreibt die Mindestpräsenz, die erreicht werden muss, damit eine Gläubigerversammlung beschlussfähig ist.

In der ersten Gläubigerversammlung liegt das gesetzliche vorgegebene Quorum bei 50 Prozent des Anleihekapitals. Wird dieses (oder eine in den Anleihebedingungen vorgegebene höhere Mindestquote) nicht erreicht, kann der Vorsitzende eine zweite Versammlung einberufen, um erneut über die Beschlussgegenstände abstimmen zu lassen. Grundsätzlich muss in dieser zweiten Versammlung kein Quorum erreicht werden. Sollen jedoch qualifizierte Beschlüsse gefasst werden, etwa um in einer frühen Phase der Unternehmenskrise Maßnahmen zu beschließen, mit denen sich die Insolvenz des Unternehmens abwenden lässt, ist ein Quorum von 25 Prozent des Anleihekapitals erforderlich. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel die Verlängerung der Anleihelaufzeit (u. a. von friedola und eno energy vorgeschlagen), die Verringerung bzw. Aussetzung der jährlichen Zinszahlungen (Laurèl), die Stundung der Zinsansprüche (Singulus), der Verzicht der Kündigungsansprüche (Singulus), die vorzeitige Anleiherückzahlung (Sympatex) oder der Tausch der Anleihen in Gesellschaftsanteile, den sog. Debt-to-Equity-Swap (Ekotechnika).

Qualifizierte Mehrheit

All diese Beschlüsse bedürfen in der Regel einer qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte und sind anschließend für alle Anleihegläubiger – also auch die nicht Anwesenden – bindend. Rein rechnerisch bedeutet dieses Quorum, dass in einer zweiten Versammlung Maßnahmen, die den Status des Gläubigers massiv beeinflussen können, mit nicht mehr als 18,75 Prozent des Kapitals der Anleihe gefasst werden können.

Und doch ist das Erreichen des Quorums leichter gesagt als getan: Das 50-Prozent-Quorum der ersten Gläubigerversammlung wurde bislang lediglich von Strenesse und Solar8 Energy erreicht. Und selbst auch das reduzierte 25-Prozent-Quorum der zweiten Gläubigerversammlung scheint für einige Emittenten ein zu hohes Ziel zu sein: Allein in den vergangenen Wochen wurde es von Singulus und Sympatex verfehlt. Wenn dann die Mehrheit des anwesenden Kapitals für sinnvolle Restrukturierungsmaßnahmen stimmt, fehlt der Gläubigerversammlung schlicht die Legitimation, die Anleihebedingungen zu ändern und die Maßnahmen durchzusetzen. Anleger sollten dies berücksichtigen und ihr Stimmrecht, wenn sie zur eigenen Teilnahme verhindert sind, zumindest vertreten lassen.

Kolumne von Peter Thilo Hasler, Gründer und Analyst von Sphene Capital

Foto: Florian Plag / flickr

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