PROKON: Einigung im Insolvenzverfahren – Kommt die PROKON-Anleihe? – „Genussrechtsinhaber sollen in PROKON investiert bleiben und Barzahlung bekommen“ – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung

Dienstag, 15. Juli 2014


Die Freunde von PROKON e.V.“ (FvP), die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und der PROKON-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin haben sich darauf verständigt, dass die Fortführung der PROKON Regenerative Energien GmbH (PROKON) für die Anleihegläubiger von Vorteil sei, meldet die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Eine Zerschlagung des Unternehmens und ein Verkauf des gesamten Windparkportfolios in Deutschland und Polen seien nicht beabsichtigt. PROKON solle vielmehr mit einem Insolvenzplan saniert werden, so die SdK.

Den PROKON-Gläubigern werde deshalb am 22.7.2014 auf der Gläubigerversammlung vorgeschlagen, den Insolvenzverwalter mit der Erstellung des Insolvenzplans zu beauftragen.

Dieser  Plan sehe unter anderem vor, dass die Genussrechtsinhaber zum einen teilweise bei PROKON investiert bleiben und zum anderen aus den Verkäufen einzelner Beteiligungen eine Barzahlung erhalten, so die SdK.

Auf folgende Eckpunkte des Insolvenzplans einigten sich die oben genannten Vertreter geeinigt:

Interessierte Genussrechtsinhaber sollen ihr Genussrechtskapital in Eigenkapital wandeln können und so Gesellschafter der PROKON Regenerative Energien GmbH werden.

Zudem solle die Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe vollzogen werden, damit denjenigen Genussrechtsinhabern, die nicht weiter investiert bleiben wollen, eine Möglichkeit zum Ausstieg haben.

Des Weiteren soll es für die Anleger eine Barzahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von PROKON gehören, geben. Dabei soll für interessierte Gläubiger wiederum die Möglichkeit bestehen, auch die Barkomponente als weiteren Teil ihrer Beteiligung im Unternehmen zu belassen.

Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung

Unterdessen berichtete Spiegel Online, dass die Staatsanwaltschaft gegen den PROKON-Gründer Carsten Rodbertus ermittle. Die Staatsanwaltschaft sehe konkrete Anzeichen einer Insolvenzverschleppung. Die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Unternehmens seien nun offiziell, nähere Details wurden allerdings noch nicht veröffentlicht, so Spiegel Online. Inwieweit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Einfluss auf die Gläubigerversammlung am 22.07.14 haben, bleibt abzuwarten.

Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Larry Jacobsen / flickr Larry Jacobsen

Anleihen Finder Datenbank

Genussrecht der PROKON Regenerative Energien Tranche III 2010/2016

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