PORR AG: Bekanntgabe einer Anleiheneuemission gemäß § 93 Abs. 6 BörseG § 93 Abs 6 BörseG Meldung:

Donnerstag, 6. Juni 2013

PORR AG: Bekanntgabe einer Anleiheneuemission gemäß § 93 Abs. 6 BörseG
§ 93 Abs 6 BörseG Meldung:

Die PORR AG gibt die Emission einer Unternehmensanleihe gemäß § 93 Abs. 6 BörseG bekannt. Das Emissionsvolumen wird voraussichtlich bis zu EUR 100 Mio. mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu voraussichtlich EUR 150 Mio. (Valuta: voraussichtlich am oder um den 5. Juli 2013, ISIN: AT0000A10J67) betragen.

Diese Meldung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zu einem Angebot dar, die hierin erwähnten Teilschuldverschreibungen zu kaufen oder zu zeichnen, noch bilden diese Materialien oder die Verbreitung dieser Materialien eine Grundlage für die Entscheidung, in die Teilschuldverschreibungen der PORR AG zu investieren.
Dementsprechend sollte jede Entscheidung, in derartige Teilschuldverschreibungen zu investieren, ausschließlich auf Grundlage der in einem Prospekt enthaltenen Informationen, sofern ein solcher von der FMA gebilligt und in der Folge veröffentlicht wird, erfolgen.

Diese Meldung stellt kein Angebot zum Verkauf von Teilschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Teilschuldverschreibungen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mangels einer Registrierung oder einer Ausnahme einer solchen Registrierung unter dem U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung nicht angeboten oder verkauft werden.

Porr AG

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