PNE WIND AG: Kein Ermittlungsverfahren gegen den Windkraftprojektierer – Noch kein Termin für neue Hauptversammlung

Mittwoch, 24. Juni 2015


Die Staatsanwaltschaft Stade habe nach Angaben der PNE WIND AG kein Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsanwalt des Windkraftprojektierers im Zusammenhang mit der Hauptversammlung vom 16. Juni 2015 eröffnet. Die Ermittlungen seien mangels hinreichendem Anfangsverdacht eingestellt worden. Die schweren Vorwürfe des Parteiverrats, des Wahlbetrugs und der Urkundenunterdrückung seien laut PNE demnach nicht gerechtfertigt. Es werde auch gegen keine weiteren Personen der PNE WIND AG, seien es Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates, ermittelt. Die beschlagnahmten Beweismittel seien zudem wieder freigegeben worden, berichtet das Unternehmen.

„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt ganz klar, dass die von Aufsichtsratsmitglied Frau Zielke und Herrn Thomas Knipp (Brunswick) gestellte Strafanzeige völlig haltlos war und damit einmal mehr der PNE WIND AG öffentlich und grundlos Schaden zugefügt wurde. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH belaufen sich zunächst auf 6,2 Millionen Euro. Darüber hinaus prüfen wir die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen von insgesamt 17 Millionen Euro“, so Martin Billhardt, CEO der PNE WIND AG.

Der Vorstand der PNE WIND AG werde laut Billhardt „unter Berücksichtigung der Aktionärsinteressen“ und im Hinblick auf eine „weiterhin erfolgreiche operative Entwicklung der Gesellschaft“ zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen. Die Hauptversammlung der PNE WIND AG am 16. Juni wurde ohne Ergebnis beendet und vertagt. Ein neuer Termin steht bislang noch nicht fest, soll aber so schnell wie möglich gefunden werden. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder bleiben im Amt.

Nach der Hauptversammlung am 16. Juni 2015 wurden die Abstimmungsräume von der Polizei versiegelt und einzelne Unterlagen beschlagnahmt, da Teilnehmer der Versammlung laut Staatsanwaltschaft die Polizei gerufen hatten. Bei der Hauptversammlung soll der Versammlungsleiter die Wahl bzw. die Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern unnötig in die Länge gezogen haben, so der Vorwurf. Der Streit im Unternehmen, der letztlich zum Eklat bei der Hauptversammlung geführt hatte, geht somit weiter.

Deutsche Balaton fordert neuen Aufsichtsrat

Die Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton verlangt von der PNE WIND AG die sofortige Einberufung einer weiteren Hauptversammlung. Laut PNE wolle die Deutsche Balaton, den Aufsichtsrat auf drei Personen verkleinern, sämtliche Mitglieder abwählen und deren Vergütung drastisch reduzieren. Zudem sollen auf Antrag der Deutsche Balaton weder Vorstand noch Aufsichtsrat entlastet werden. Die Deutsche Balaton ist einer der größeren Aktionäre von PNE WIND und hält einen Anteil von etwa zwei Prozent.

ANLEIHE CHECK: Die PNE WIND-Unternehmensanleihe 2013/2018 (WKN: A1R074) hat ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro und wird jährlich mit 8,00 Prozent verzinst. Die Unternehmensanleihe läuft bis Juni 2018. Aktuell notiert der PNE WIND-Minibond bei 104 Prozent (Stand: 24. Juni 2015). Das Unternehmen ist derzeit von der Creditreform Rating AG aufgrund „bedeutender Risiken“ mit „BB-“ bewertet.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Steve Sutherland / flickr

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Unternehmensanleihe der PNE WIND AG 2013/2018

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