Anleihen Finder - Wissen » Zeichnungsprozess einer Anleihen-Emission

Zeichnungsprozess einer nicht börsennotierten Anleihen-Emission

Im Folgenden wird das generelle Procedere bei der Zeichnung von nicht börsennotierten Finanzierungsinstrumenten wie z.B. kleinvolumige Anleihen, Schuldscheine, Genussrechte, Genussscheine beschrieben. In der Mehrheit der Fälle werden besagte Wertpapiere von dem emittierenden Unternehmen in Eigenregie und / oder durch die Einschaltung eines geeigneten Platzierungspartners platziert.

Im Anschluss an eine intensive Informationsphase und der Lektüre des Verkaufsprospektes füllen die Investoren dieser Papiere einen Zeichnungsschein aus, unterschreiben diesen und senden ihn entweder postalisch oder per Fax an das Unternehmen / den Platzierungsagenten. Die entsprechenden Zeichnungsscheine stehen meist auf den jeweiligen Firmen-Homepages, den Online-Seiten der Platzierungspartner oder Informationsplattformen wie www.anleihen-finder.de zum Download zur Verfügung. In Einzelfällen können sich die Anleger den Zeichnungsschein auch per Post oder Fax zukommen lassen.

Parallel dazu überweist der Investor sein Geld auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto des Unternehmens oder eines von einer Bank speziell eingerichteten Verrechnungskontos. Nach der Feststellung des Zahlungseingangs werden die Wertpapiere in das bestehende Wertpapierdepot des Anlegers eingebucht. Dieser Vorgang dauert ca. eine Woche.

Üblicherweise fallen bei dieser Art von Emission keine Ausgabeaufschläge, Verwaltungsgebühren oder ähnliches an. Unabhängig davon werden dem Käufer der Finanzierungsinstrumente lediglich Stückzinsen in Rechnung gestellt. Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass ein Investor immer die Zinsen für eine vollständige Zinszahlungsperiode z.B. ein Jahr erhält. Kauft er also eine Anleihe zwischen zwei Zinszahlungsterminen bzw. nach dem offiziellen Ausgabetag, muss er dem Verkäufer bzw. dem Emittenten die ihm nicht zustehenden Zinsen erstatten. Dieser zu berücksichtigende Betrag wird als Stückzinsen bezeichnet. Die Berechnung der Höhe der jeweiligen Stückzinsen erfolgt teilweise anhand eines online zur Verfügung gestellten Stückzinsrechners oder kann aus veröffentlichten Stückzinstabellen abgelesen werden. Im Zeichnungsschein sind neben persönlichen Daten (z.B. Adresse & Bankverbindung), die Anzahl der zu erwerbenden Anteilsscheine, die Stückzinsen sowie des Gesamtinvestitionsvolumens vom Anleger einzutragen.

Können aufgrund einer Überzeichnung keine Wertpapiere zugeteilt werden, erfolgt eine Rückerstattung des bereits transferierten Geldes. Durch die bloße Überweisung des Anlagebetrages besteht kein Anspruch des Investors auf Zuteilung der gewünschten Papiere. Die erfolgreiche Zuteilung wird typischerweise durch ein schriftliches Bestätigungsschreiben dokumentiert.
 

ch


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