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Wegweiser zum Kapitalmarkt - Ein Kurzleitfaden für Unternehmer
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Schuldscheindarlehen und GenussrechteSchuldscheindarlehen sind außerbörslich gehandelte Kredite und dienen der langfristigen Unternehmensfinanzierung. Der Schuldschein ist kein gesetzlich definiertes Wertpapier, sondern steht für den zu Grunde liegenden Darlehensvertrag. Im Zuge einer Abtretungs-erklärung (synonym: Forderungsabtretung, Zession) können Investoren die Gläubigerrechte erwerben. Schuldscheindarlehen sind handelbar, jedoch ist die Übertragung aufwendiger als bei Anleihen und die Anzahl der Handelspartner geringer. Man könnte die Unterschiede in der Handelbarkeit mit der von Aktien und GmbH-Anteilen vergleichen. Die Platzierung von Schuldscheindarlehen kann über Banken erfolgen, die zeitweise die Rolle des Gläubigers übernehmen und es nach Auszahlung ganz oder teilweise weiterveräußern. Möglich ist aber auch der Eigenvertrieb oder die Platzierung über andere Kapitalmakler bei Versicherungen, Fonds Sozialversicherungsträgern und anderen Kapitalsammelstellen. Eine Prospektpflicht besteht nicht, Investoren werden aber üblicherweise in Form eines inhaltlich äquivalenten Informationsmemorandums über Chancen und Risiken aufgeklärt. Das Schuldscheindarlehen rangiert bzgl. der Kapitalmarktfähigkeit zwischen klassischen Bankkredit und Unternehmensanleihe. Bei der Konditionengestaltung von Schuldscheindarlehen, kann auf das Instrumentarium der Anleihestrukturierung zurückgegriffen werden. Meist werden eine endfällige Tilgung und keine dingliche Besicherung vereinbart, ähnlich der Anleihe. Die Zinsansprüche der Investoren liegen wegen der schwierigeren Handelbarkeit von Schuldscheindarlehen leicht über denen einer vergleichbaren Anleihe. Dagegen sind die Kosten der Strukturierung geringer. Somit ist auch das Mindestemissionsvolumen geringer. Zuletzt wurden Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von EUR 0,5 - 1 Mio. platziert. Genussrechte/-scheine sind hybride oder mezzanine Finanzierungsprodukte, ähnlich wie Vorzugsaktien oder Wandel- und Optionsanleihen. Sie kombinieren wirtschaftliche Merkmale von Aktien mit der Rechtsposition eines festverzinslichen Wertpapiers. Der Käufer eines Genussrechts erwirbt einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine in der Regel gewinnabhängige Vergütung des eingesetzten Kapitals, ähnlich wie ein Aktionär, verfügt jedoch nicht über Stimmrecht. Je nach Ausgestaltung muss Genussrechtskapital bilanziell als Eigen- oder Fremdkapital ausgewiesen werden. Bzgl. Platzierung, Volumen und Handelbarkeit ähnelt das Genussrecht dem Schuldschein, die Renditeansprüche sind jedoch wegen der in der Regel unsicheren Höhe der Verzinsung, deutlich höher. |
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