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Was ist Settlement Risiko?
(05.06.2009) Als am 15.September 2008 bekannt wurde, dass aufgrund einer prozessualen Panne die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW mehr als 300 Millionen Euro an die Tags zuvor insolvent gegangene US-Investmentbank Lehman Brothers überwiesen hatte, rückte ein bis dato eher wenig beachtetes Finanzrisiko in den Fokus der Öffentlichkeit: Das Abwicklungs- oder auch Settlement-Risiko.
Was war passiert? Im Rahmen eines Devisenswapgeschäftes hatte die KfW im Juli mit Lehman Brothers ein Geschäft abgeschlossen, bei dem zu diesem Zeitpunkt US-Dollar in Euro getauscht wurden mit der Verpflichtung, am 15. September einen Rücktausch zu einem bereits im Juli vereinbarten Terminkurs vorzunehmen. Diese Kombination aus Devisen und Kassageschäft ist eine übliche Vorgehensweise in der Devisenrisikosteuerung eines Kreditinstitutes. Faktisch wäre dieses Geschäft also dadurch geschlossen wurden, dass die KfW am besagten Stichtag eine Euro-Zahlung an Lehman-Brothers überweist und im Gegenzug eine entsprechende Dollar-Zahlung bekommt. Im Rahmen der technischen Abwicklung pflegte die KfW die entsprechende Überweisung bereits vorab ein.
Am Sonntag, den 14. September erklärte sich Lehman Brothers als insolvent, am darauffolgenden Morgen wurde die Überweisung der KfW systemseitig automatisch vorgenommen, die vereinbarte Gegenzahlung blieb hingegen aus. Dieses Risiko ist natürlich nicht unbekannt und wird in der Finanztheorie als Settlement-Risiko bezeichnet. Im Extremfall kann ein solches Risiko sogar zu nachhaltigen Störungen im Finanzsektor führen, wie der Zusammenbruch der Herstatt-Bank deutlich machte. Doch wo gliedert sich das Settlement-Risiko ein? Und gibt es Möglichkeiten ihm zu begegnen?
Banken unterliegen in ihrem täglichen Geschäft einer Vielzahl von Risiken. In der klassischen Betrachtung hat sich die Unterteilung in Marktpreis-, Kredit- und sonstigen Risiken herausgebildet.
Abb.1: Unterteilung der Risikoarten
Das Marktpreisrisiko ist als das Risiko definiert, welches eine Bank aufgrund von Marktpreisbewegungen auf ihre bilanziellen und außerbilanziellen Positionen erleidet. Es unterteilt sich wiederum in diverse Subrisiken, wobei als wichtigste das Zinsrisiko, das Aktienrisiko und das Währungsrisiko genannt werden können. Einzelne Positionen können dabei mehreren Marktpreisrisiken unterliegen. Als Beispiel wäre hier eine US-Dollar-Anleihe zu nennen, die in ihrem Wert sowohl von Schwankungen im Zinsmarkt als auch von Änderungen im Euro-Dollar-Kurs abhängt.
Das klassische Kreditrisiko, oft auch als Adressausfall- oder Bonitätsrisiko bezeichnet, beinhaltet die Gefahr, dass ein Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Neben der individuellen Bonität des Partners spielt hierbei auch das Länderrisiko, also das Risiko, dass durch juristische, politische oder volkswirtschaftliche Faktoren des Partnerlandes entsteht, bei der Bewertung des Kreditausfallrisikos eine Rolle. So kann es trotz einer erstklassigen Bonität des Geschäftspartners zu einem Ausfall kommen, z.B. wenn es aufgrund von politischen Umwälzungen zu dessen Verstaatlichung kommt.
Die sonstigen Risiken sind, vereinfacht gesagt, ein Sammelbecken für die Risiken, die den vorgenannten Risikogruppen nicht zugeordnet werden können. Als wohl wichtigstes Risiko ist hier das operationale Risiko zu nennen, das Risiken aus nicht funktionierenden Systemen, ungenügenden organisatorischen Voraussetzungen oder fehlerhaften Prozessabläufen beinhaltet. Weitere typische Risiken sind das Rechtsrisiko, das Reputationsrisiko oder das personelle Risiko.
Wo kann nun das Settlement-Risiko zugeordnet werden? Im Falle der KfW kann sicherlich argumentiert werden, dass bei einer rechtzeitigen Berücksichtigung in den Systemen eine Zahlung und somit der Ausfall hätte verhindert werden können und somit ein operationales Risiko vorliegt. Für die Betrachtung des Risikos greift diese Argumentation aber nicht wirklich. Hätte Lehman Brothers seine Insolvenz später, nur Minuten nach Durchführung der Transaktion durch die KfW, bekannt gegeben, wäre das Ergebnis das Gleiche. So kann sicherlich über eine Verbesserung in prozessualen Abläufen diskutiert werden, das eigentliche Risiko lag aber im Ausfall des Partners begründet.
Das Settlement-Risiko bezeichnet also das Risiko, dass nach vollzogener eigener Transaktion die Gegentransaktion des Partners ausfällt. Somit dürfte auch deutlich sein, dass das Settlement-Risiko ein Teil des Kreditrisikos ist.
Abb.2: Darstellung eines Settlement-Risikos
Der Risiko-Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Anweisung der eigenen Transaktion und endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Durchführung der Gegentransaktion sichergestellt ist. Diese Zeiträume können durch unterschiedliche Zahlungsmodalitäten, Zeitzonen oder unterschiedliche Bankfeiertage in einzelnen Ländern differieren und somit zwischen wenigen Minuten und mehreren Tagen betragen. Gemäß einer 1995 durchgeführten Untersuchung der Zentralbanken lagen zwischen der Zahlungsanweisung und dem Eingang des Gegengeschäfts im Allgemeinen mindestens zwei Geschäftstage. Eine Überprüfung, ob die Zahlung tatsächlich eingegangen war, konnte zudem noch weitere ein bis zwei Geschäftstage in Anspruch nehmen.
Diese unterschiedlichen Zeiträume zeigen dabei auch die Schwierigkeit auf, einem Settlement-Risiko zu begegnen. Die klassische Methode ein Kreditrisiko zu begrenzen, liegt in der Stellung von Sicherheiten. Fällt der Partner aus, kann die geschädigte Partei durch deren Verwertung versuchen, ihren Verlust zu reduzieren. Allerdings sind die Settlement-Zeiträume in der Regel zu kurz, um eine Risikoabdeckung aufwandsgerecht durchzuführen. Zudem käme es zu einer Art umgekehrtem Settlement-Risiko, wenn die Gegenpartei die Übersendung der Sicherheiten anweist und daraufhin der erstanweisende Partner ausfällt.
Ein weiterer Ansatz liegt darin, die Erfüllungszeiträume zu verkürzen. Hierbei wurden in den letzten Jahren, vor allem durch technische Innovationen wie das RTGS-System, deutliche Fortschritte erzielt. Der Verkürzung von Erfüllungszeiträumen sind allerdings weiterhin Grenzen gesetzt. Sie können zwar Übertragungs- und Verarbeitungszeiten reduzieren, unterliegen aber weiterhin der Problematik von unterschiedlichen Zeitzonen oder Geschäftsarbeitstagen. Somit ist dieser Ansatz durchaus dazu geeignet, dass Settlement-Risiko zu begrenzen, gänzlich ausschalten kann er es noch nicht.
Eine Lösung könnte vielmehr darin liegen, eine Drittpartei einzuschalten, welche Zahlungen erst dann weiterleitet, wenn die Gegenanweisung erfolgt ist. Ein Beispiel für ein solches Vorgehen ist Continuous Linked Settlement, kurz CLS. Das Abwicklungssystem CLS ist ein reines Abwicklungssystem zur Verrechnung von Devisentransaktionen. Abwickler ist die CLS Bank International mit Sitz in New York. An ihrer Gründung waren 66 internationale Banken beteiligt. Transaktionen werden nach dem Prinzip Zahlung gegen Zahlung durchgeführt und erfolgen durch die CLS Bank über die nationalen Notenbanken.
Diese Vorgehensweise verhindert, dass eine Partei in Vorleistung treten muss und schließt somit das Settlement-Risiko aus. Mit CLS besteht somit tatsächlich eine Möglichkeit der Begrenzung von Settlement-Risiken. Ganz lassen sie sich momentan aber auch hier nicht eliminieren. Zum einen müssen selbstverständlich beide Parteien in irgendeiner Weise als Mitglied oder zu mindestens als Drittpartei dem CLS-System angeschlossen sein. Zum anderen ist CLS nicht für exotische Währungen im Einsatz. Allerdings gehen Schätzungen davon aus, dass bis zu neunzig Prozent aller Devisengeschäfte zukünftig so abgewickelt werden und somit zu mindestens bei Devisentransaktionen das Settlement-Risiko deutlich begrenzt werden kann.
Thomas Häcki
Thomas Häcki (Diplom-Ökonom) ist Treasurer in einem mittelständischen Berliner Kreditinstitut. Sein Hauptaufgabengebiet liegt dort in der Gesamtbanksteuerung.
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