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Unternehmensbewertung – Neue Chancen für Nachfolgeregelung durch die Erbschaftssteuerreform
(28.07.2010) Zu Beginn des Jahres 2009 ist das neue Erbschaftsteuerrecht verabschiedet worden. Für mittelständische Betriebe ergeben sich je nach Rechtsform und Situation Mehrbelastungen oder Entlastungen bei der Unter-nehmensnachfolge im Kreise der Familie. Das Besteuerungssystem ist grundlegend geändert worden. Neben einer aktuellen Bewertung der Unternehmen zu Verkehrswerten gibt es umfangreiche Befreiungsregelungen.
Die gegenwärtige Finanz- und Konjunktur-krise eröffnet derzeit Spielräume, die zu deutlichen Steuererleichterungen führen.
Denn zum Einen sieht das neue Steuerrecht eine vergangenheitsorientierte Ertragsbe-wertung mit den Erträgen der letzten 3 Jahre vor. Diese Methode würde sich em-pfehlen, wenn die Ergebnisse der letzten 3 Jahre unterdurchschnittlich oder gar nega-tiv waren, während für die kommende Zeit deutlich positive Erträge erwartet werden. In diesem Fall sollte man jetzt an vorweg-genommene Teilübertragungen denken.
Häufig ist es aber zum Anderen so, dass die mittelständischen Firmen in den letzten Jahren hohe Gewinne erzielt haben und jetzt durch die Finanz- und Konjunkturkrise mit erheblich schlechteren Erwartungen in die Zukunft gehen. Das Erbschaftsteuer-recht ermöglicht hier eine zukunfts-orientierte Unternehmensbewertung auf der Grundlage von Planungsrechnungen und Multiplikatoren, die aktuelle Markttrends widerspiegeln. Auch für diesen Fall wäre über das Vorziehen einer Unternehmens-nachfolge jetzt verstärkt nachzudenken, weil im Augenblick die kurzfristigen
Perspektiven über die nächsten 2 Jahre deutlich negativ sind, was letztlich auch das Finanzamt zu akzeptieren hat.
Derzeit ist im Gesetz noch nicht klar, ob man durch das Finanzamt zu einer bestim-mten Methode gezwungen werden kann. Der Gesetzeswortlaut räumt jedenfalls dem Steuerbürger ein Wahlrecht so dass sich Probe-Berechnungen derzeit als besonders vorteilhaft darstellen.
Unter dem Aspekt der Bewertung ist die gegenwärtige Zeit möglicherweise ein günstiger Übertragungszeitpunkt.
Mit dem neuen Gesetz ist ein System von Befreiungsregelungen eingeführt worden, mit denen erhebliche Abschläge den Familienunternehmen im Schenkungs- und Erbfall zugebilligt werden, diese sind aber an sehr harte Bedingungen geknüpft, die über 7 Jahre und teilweise über 10 Jahre erfüllt werden müssen. Dies betrifft insbe-sondere den Erhalt von Arbeitsplätzen, dessen Garantie den mittelständischen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit eher unmöglich ist, den Immobilienbesitz im Unternehmen (Verwaltungsvermögen) und Entnahmebeschränkungen. Besonders gravierend ist dabei, dass die Befreiungen verloren gehen, wenn der Erbe oder der Beschenkte den Betrieb nicht halten kann und Insolvenz anmelden muss; in einem solchen Fall gehen sämtliche Steuer-befreiungen rückwirkend verloren, womit auch die persönliche Insolvenz des Betriebsübernehmers vorgezeichnet ist.
Prof. Dr. Bernd Wassermann
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