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Kommunalanleihe: Der richtige Weg für Quickborn
„Quickborn durfte nur einmal Bank spielen“ titelte die Financial Times Deutschland Anfang Oktober, nachdem die Bonner Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die von der Stadt eingeworbenen Fremdmittel als unerlaubtes Bankgeschäft qualifizierte. Die Stadt darf nun das Geld behalten, darf sich aber zukünftig keine Mittel von Ihren Bürgern leihen, zumindest nicht auf diese Weise. Die auf alternative Finanzierungs-strukturen im Mittelstand spezialisierte Kanzlei GK-Law erläutert die Zusammenhänge.
Kommunen in Deutschland ist eines gemeinsam: Ihnen fehlen die Finanzmittel für wesentliche Investitionen, wie Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur, etc.
Die Stadt Quickborn hatte deshalb die Idee, EUR 4 Mio. bei Ihren Bürgern einzusammeln – für eine Beteiligung sollten diese drei Prozent Zinsen p.a. erhalten; von der Stadt erhielt jeder Geldgeber ein Stück Papier, auf dem sein Name, die Summe sowie die Unterschrift des Bürgermeisters vermerkt waren.
Die Idee war gut, nur die Art und Weise der Umsetzung war es nicht. Denn rechtlich gesehen nahm die Stadt bei den Bürgern ein sog. Darlehen ohne Rangrücktritt entgegen, was als Einlagengeschäft einzuordnen ist, wofür Quickborn jedoch die nötige Banklizenz fehlte. Im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) gibt es allerdings einen Ausnahmetatbestand. Danach ist das
Ganze legal, wenn die Beteiligung als Inhaberschuldverschreibung (Anleihe) ausgestaltet ist. Für Anleihen gilt jedoch die Prospektpflicht.
Als Kommunalanleihen bezeichnet man Anleihen, die von kommunalen Institutionen, wie Gemeinden oder Städten ausgegeben werden, um damit ihren Haushalt zu finanzieren, wenn das Geld, das sie durch Steuern und Zuschüsse vom Bund einnehmen können, nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken.
Eine Kommunalanleihe ist nach dem gleichen Prinzip aufgebaut, wie jede andere Anleihe auch. Der Bürger gibt der Kommune Geld, für das er über einen festgelegten Zeitraum Zinsen erhält. Nach Ablauf dieses Zeitraumes, erhält er das eingesetzte Kapital zurück.
Wie Staatsanleihen gelten auch Kommunalanleihen als sehr sicher. Sofern sie sich auf deutsche Städte und Gemeinden beziehen, ist das Ausfallrisiko, also eine Zahlungsunfähigkeit der entsprechenden Kommune, gering. Da eine Beteiligung, je nach Ausgestaltung, eventuell höhere Zinsen einbringt als eine Geldanlage bei der Bank, können Kommunalanleihen mitunter sogar attraktiver als Festgeldanlagen sein.
Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren wie den Anleihen gilt grundsätz-lich auch außerhalb der Börse die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Der Prospekt muss vor Beginn der Platzierung von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gebilligt werden und wird von ihr auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Er muss den Anleger wahrheitsgemäß, vollständig und sorgfältig über alle Umstände informieren, die für ihn im Hinblick auf seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können.
Laut Handelsblatt-Bericht vom 23. November 2009 will sich nun auch die Stadt Hannover mit einer etwa EUR 105 Mio. großen Anleihe mit 10-jähriger Laufzeit über den Kapitalmarkt finanzieren. Nach Einschätzung von Analysten der NordLB, die die Transaktion begleitet, könnte die Anleihe angesichts der vielerorts angespannten Haushaltslage von Städten und Gemeinden bundesweit Signalwirkung entfalten.
Christina Gündel und Dr. Matthias Gündel, gk-law
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