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Die Genussrechte der Brauerei Lüken Topp GmbH & Co.KG.
- oder: Biergenuss mit Genüssen - das „liquideste“ Investment
(24.01.2009) Die Brauerei Lüken Topp GmbH & Co.KG. mit Sitz im Münsterland braut und verkauft ihr Bier nicht nur selbst, sie kümmert sich auch völlig autark um ihre Finanzierung. So hat die Gesellschaft sich auf einer ihrer Sitzungen zur Emission von 399 Genussrechten mit einem Nennbetrag von 250,00 EUR entschieden. Die Genussrechte sind als Namenspapiere in Form von Einzel- oder Sammelurkunden verbrieft und verkörpern keinerlei zusätzliche Rechtsansprüche. Der Übertrag des Genussrechtes auf eine weitere Person ist für eine Bearbeitungspauschale von 50,00 EUR jedoch problemlos umsetzbar.
Originellerweise wird die Renditeausschüttung bei diesem Investment wörtlich genommen und erfolgt in Naturalien. So erhält jeder Genussrecht-Inhaber pro Monat ein Glas 0,3 Liter Bier, dieses muss im jeweiligen Quartal verkonsumiert werden. Zusätzlich dazu kann laut Emittentin eine Sonderausschüttung erwartet werden, was zu einer Jahresrendite von ca. 10% führen würde. Unabhängig davon wird jeder Genussrecht-Inhaber auf der hauseigenen Sudtafel verewigt. Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre.
Sollte man sich jedoch innerhalb dieser Zeitspanne einvernehmlich für die Kündigung des Genussrechts aussprechen, so wäre die Tilgung ebenso als Naturalausschüttung in Höhe von 100 Liter Fassbier möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag.
Das Unternehmen
Die Brauerei im Herzen des Oldenburger Münsterlandes braut vier Lüken Topp Stammsorten nach dem deutschen Reinheitsgebot und jeweils mit ca. 12 % Stammwürze und ca. 5 % Alkohol: Lüken Topp Pils; Lüken Topp Dunkel, Lüken Topp Schwatt und Lüken Topp Dunkelweizen.
ch
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