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Befangenheit von Ratingagenturen

Glaubt man den Zeitungsberichten, Interviews und Talkshows, gibt es für Unternehmen paradiesische Verhältnisse: An ein gutes Rating einer führenden Ratingagentur zu kommen, wäre den Berichten zu Folge gar nicht schwer. Man bezahlt einfach eine hohe Ratinggebühr, schon wäre die Agentur bereit, ein AAA zu erteilen. Denn, so die verkürzte Logik, wer zahlt, schafft an. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“ Das soll schon der Minnesänger Walther von der Vogelweide um das Jahr 1200 gewusst haben.

Seit Ausbruch der Finanzkrise und der unrühmlichen Rolle der US-amerikanischen Ratingagenturen hält sich hartnäckig das Gerücht, Ratingagenturen würden sich mit Gefälligkeitsratings gute Geschäfte sichern. Indem die Ratingagentur mit ihren Bestnoten Emittenten günstige Finanzierungsquellen eröffnet, könnte sie im Gegenzug stattliche Rechnungen über Ratinggebühren zu schreiben. Tatsächlich erscheinen die Kosten für das Rating geringfügig, wenn man denkbare Zinskostenvorteile bei Bestnoten gegenrechnet.

Die stete Wiederholung derselben Argumentationsketten trug sogar im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Früchte, als über das Ausführungsgesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen beraten wurde. Selbst der „Souverän“, die Volksvertreter, glauben teils an die kolportierte Bestechlichkeit der Ratingagenturen: Gute Ratings gegen satte Gebühren. Als Sachverständige werden Persönlichkeiten zu Rate gezogen, die vor der Finanzkrise niemandem in der Ratingbranche bekannt gewesen, geschweige denn mit Ratings befasst gewesen sein dürften.

Die oft gehörten Simplifizierungen dürften jeden schmerzen, der selbst mit Ratings zu arbeiten hat: Wie viele Rating Advisors scheiterten daran, für die von ihnen betreuten Schuldner tatsächlich bessere Ratings durchzusetzen? Wäre die Geschichte so einfach gewesen, wie sie von selbst ernannten Experten nun erzählt wird, wäre auch der Job des Rating Advisors ganz einfach: Er rät zur Zahlung einer höheren Gebühr und schon erteilt die Agentur ein besseres Rating.

Dass mit einer Veränderung des Vergütungsmodells für Ratingagenturen potentielle Interessenkonflikte eliminiert werden könnten, erweist sich als absurder Gedanke. Jedes Geschäftsmodell einer Ratingagentur, gleich ob von Emittenten, Anlegern, Lizenznehmern, Abonnenten oder vom Staat bezahlt, birgt potentiell auch Interessenkonflikte. Daher kommt es nicht auf die Bezahlung durch die eine oder die andere Seite an, sondern darauf, wie die Interessenkonflikte kontrolliert und gemanagt werden. Hier setzt zu Recht die EU-Verordnung über Ratingagenturen mit ihren zahlreichen Einzelbestimmungen an.

Praxis ist, dass Ratingagenturen für heikle Kandidaten sogar gänzlich jede Ratingerteilung ablehnen, ihnen mit Ratinggebühren in manchen Fällen sogar überhaupt kein Rating entlocken lässt, nicht einmal ein Rating in den niedrigen, spekulativen Kategorien. Praxis ist, dass Rating Advisors nur durch bessere Vorbereitung und Unterstützung der Kommunikation mit der Ratingagentur auf eine günstigeres Rating hinwirken können, keinesfalls aber mit Zahlungen locken und dadurch bessere Ratings bewirken können.

Wer sich generell für die Abschaffung von Ratinggebühren einsetzt, verstopft ausgerechnet jungen, innovativen und wachstumsstarken Unternehmen jeden Zutritt zum Kapitalmarkt, da die Tragfähigkeit ihrer Geschäftsmodelle nicht anhand fortgeschriebener Kolonnen von Jahresabschlüssen und daraus ermittelter Kennzahlen beurteilt werden kann, sondern nur durch ein aufwendiges Studium von Szenarien und Chancen. Wer als Unternehmer von seinem Konzept überzeugt ist, zahlt die Ratinggebühr, um Investoren durch die unabhängige Urteilsbildung einer Ratingagentur zu überzeugen.

Dr. Oliver Everling, Geschäftsführer der RATING EVIDENCE GmbH, Frankfurt am Main


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