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Anleiheemissionen – Nutzen, Strukturierung, Emissionsprozess und Kosten
(12.08.2010) Anleihen bieten mittelständischen Unternehmen eine alternative Finanzierungsquelle mit großen Spielräumen in der Gestaltung. RAin Christina Gündel von der Gündel und Katzorke Rechtsanwalts GmbH gibt wertvolle Hinweise und Hintergrundinformationen über die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Emission.
Anleihen können unabhängig von der Rechtsform durch Unternehmen im In- und Ausland emittiert werden. Die Anleihe gilt als eher risikoarme Anlageform, da sie im Falle der Liquidation gegenüber Aktien und nachrangigen Gläubigern bevorzugt bedient wird und - je nach Ausgestaltung - besichert ist. Damit ist sie auch für unerfahrene oder besonders risikoscheue Anleger geeignet. Insti-tutionelle Anleger und Vermögens-verwalter sind grundsätzlich ver-pflichtet, einen großen Anteil der Gelder in Titel mit hoher Bonität anzulegen, wobei die Wahl häufig auf festverzinsliche Wertpapiere fällt. Bedingung hierfür ist jedoch grundsätzlich, dass die Anleihen börsennotiert sind.
Um eine einfache Handelbarkeit zu gewährleisten, wird die Anleihe in der Regel als Inhaberpapier begeben, d.h. der Inhaber der Anleihe ist gleichzeitig auch Gläubiger. Durch eine Stückelung des festverzinslichen Titels in viele Teilschuldverschreibungen ist die Anleihe für einen großen Kreis an Investoren interessant.
Genau wie bei einem einfachen Darlehen kann die Kapitalbindung, Kündigung, Verzinsung und Rückzahlung sehr flexibel gestaltet werden. Die Kapitalbindung kann befristet oder unbefristet sein. Es können verschiedene Kündigungsrechte vereinbart werden und die Verzinsung kann fest oder als Stufenzins in Abhängigkeit von der Laufzeit bzw. indexierter Zins (z.B. bei inflationsgeschützten Anleihen) variabel sein. Darüber hinaus ist die Vereinbarung eines ergebnisabhängigen Gewinnanteils oder auch die Kombination verschiedener Renditeformen möglich.
Dem Unternehmen bieten sich vielfältige Möglichkeiten bei der Emission von Schuldverschreibungen die jeweiligen Anleihebedingungen individuell zu gestalten, da sich der Inhalt des Gläubigeranspruchs grundsätzlich aus den Anleihebedingungen ergibt und diese im Wesentlichen zwischen Unternehmen und Fremdkapitalgeber privatautonom ausge-staltet werden können. Die Konditionen einer Anleihe setzen sich typischerweise zusammen aus Emissions- und Rückzahlungskurs, Nominalzinssatz und Laufzeit.
| Wesentliche Entscheidungen sind zu treffen über: 1. Den Rang (erstrangig/nachrangig) - erstrangig - Sicherheitenbestellung (Hypothekenanleihe) - nachrangig - erhöhter Zins 2. Die Laufzeit - kurzfristig (bis 4 Jahre) - mittelfristig (4 bis 8 Jahre) - langfristig (mehr als 8 Jahre) 3. Schutzrechte der Gläubiger gemäß Schuldverschreibungsgesetz |
Die Emission von Anleihen kann als Eigenemission oder als Fremdemission durchgeführt werden. Bei der Fremdemission fungiert eine Bank oder ein Platzierungskonsortium als Mittler. Die Emission kann als nicht prospektpflichtige Privatplatzierung oder prospektpflichtige öffentliche Platzierung durchgeführt werden.
Die Kosten bei der BaFin für die Billigung eines Wertpapierprospektes belaufen sich auf Euro 4.000,-. Die Konzeption der Anleihebedingungen und das Verfassen des Wertpapierprospektes können in der Größenordnung von EUR 25.000 bis EUR 50.000 kalkuliert werden. Sofern ein Börsengang beabsichtigt ist oder die Papiere in den Freiverkehr einbezogen werden sollen, kann unter Umständen eine Due Diligence erforderlich sein, deren Kosten sich auf bis zu EUR 50.000 in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens belaufen können.
Weitere Kosten bei einem Börsengang sind typischerweise die Kosten für die Überführung der Wertpapiere in die Girosammelverwahrung (bis Euro 20,- pro Anleger) sowie die Zulassung im amtlichen / geregelten Markt oder die Einbeziehung in den Freiverkehr (z.B. Open Market) und die Zahlstelle, die bis zu EUR 20.000 betragen können. Der größte Kostenblock im Rahmen eines Börsengangs sind regelmäßig Platzierungsprovisionen, die erfolgsabhängig anfallen sowie Marketingkosten.
Christina Gündel, gk-law
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