PROKON: Geschäftsbetrieb stabil – Zwei Sanierungsvarianten im Rahmen eines Insolvenzplans – Abschluss des Insolvenzverfahrens für Mitte 2015 angestrebt
Die Sanierung von PROKON Regenerative Energien GmbH (PROKON) schreite nach Angaben der Insolvenzverwaltung weiter voran. Laut dem Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin werde der Abschluss des Insolvenzverfahrens für Mitte 2015 angestrebt.
Geschäftsbetrieb stabilisiert
Die Kerngeschäftsfelder Betriebsführung, Projektierung und Endkundenstromversorgung hätten sich mittlerweile stabilisiert. Es sei darüber hinaus mit der Projektierung und dem Bau von neuen Windkraftanlagen begonnen worden, so Dietmar Penzlin in einem Schreiben an die Gläubiger des insolventen Windenergie-Unternehmens. Bei Unternehmensbereichen, die nicht den Kerngeschäftsfeldern zuzuordnen seien, stünden aktuell Verkaufsprozesse an.
Finanzielle Sanierung
Die finanzwirtschaftliche Sanierung von PROKON soll wie angekündigt im Rahmen eines Insolvenzplans erfolgen. Denn bei allen operativen Erfolgen sei PROKON „bei weitem nicht in der Lage, sämtliche Insolvenzforderungen zurückzuzahlen“, so Insolvenzverwalter Penzlin.
Die WirtschaftsWoche hatte im Dezember vergangenen Jahres unter Berufung auf ein anderes Schreiben des Insolvenzverwalters darüber berichtet, dass die PROKON-Anleger höchst wahrscheinlich auf die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verzichten müssen.
Eigen- und Fremdkapital müssen laut Penzlin restrukturiert werden. Die beiden alternativen Sanierungsvarianten – entweder eine Übernahme von PROKON durch Genussrechtsinhaber oder eine Veräußerung der Anteile an PROKON an einen Investor – würden daher weiter intensiv verfolgt werden. „Wichtig ist, dass Prokon in beiden Varianten im Rahmen eines Insolvenzplans saniert und dauerhaft fortgeführt wird“, sagt Dietmar Penzlin.
Zwei Insolvenzplan-Varianten
Bei dem Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan beteiligen sich die Inhaber von Genussrechten an einer Prokon-Genossenschaft und verzichten auf eine Barauszahlung.
Bei dem Investoren-Insolvenzplan würden die Anteile an einen Investor veräußert werden. In diesem Fall würden sämtliche Genussrechtsinhaber eine Barzahlung erhalten.
Bei beiden Varianten sei die Begebung einer Anleihe für die Genussrechtsinhaber vorgesehen. Es wäre jedoch auch denkbar, dass ein potentieller Investor im Rahmen des Investoren-Insolvenzplans auf eine Anleihe verzichte, und die Gläubiger anstatt einer Anleihe eine zusätzliche Barzahlung an die Genussrechtsinhaber erhalten würden.
Gläubigerversammlung für Mitte 2015 geplant
Es sei geplant, beide Varianten Anfang Mai 2015 beim Insolvenzgericht einzureichen. Nach Einreichung der beiden Insolvenzplan-Varianten sollen die Unterlagen an die Gläubiger versandt werden.
Für Mitte 2015 sei dann eine Gläubigerversammlung in der Messe Hamburg geplant, auf der über die Annahme eines der Insolvenzpläne entschieden werden soll. Nach einer rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans werde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Larry Jacobsen / flickr Larry Jacobsen
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Genussrecht der PROKON Regenerative Energien Tranche III 2010/2016
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