Neuemission: Zeichnungsstart für Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG – Erstrangige Besicherung – Mindesteinsatz 1.000 Euro – Börsengang frühestens Ende 2018
Heute, am 23.04.2015, startet die Zeichnungsfrist der 6,5-prozentigen Wandelanleihe (ISIN: DE000A13SHL2, WKN: A13SHL) der SeniVita Social Estate AG. Neben den Zinsen erhalten Anleger ein Wandlungsrecht in Aktien. Das Unternehmen strebt nach eigenen Angaben einen IPO Ende 2018 an.
Bis zum 8. Mai haben Anleger die Möglichkeit die Wandelanleihe über die Zeichnungsbox der Börse Frankfurt sowie direkt über SeniVita Social Estate zu zeichnen. Das Gesamtvolumen der Emission beläuft sich auf bis zu 50 Millionen Euro. Der Mindesteinsatz beträgt 1.000 Euro und richtet sich daher auch an Privatanleger in Deutschland und Österreich. Von der Euler Hermes Rating GmbH ist die Wandelanleihe mit der Rating-Note „BB“ bewertet worden.
Der Nettoemissionserlös wird zum Bau von Pflegewohnanlagen nach dem von SeniVita entwickelten Konzept „AltenPflege 5.0″ verwendet und soll das geplante schnelle Wachstum des Unternehmens ermöglichen. Die SeniVita Social Estate AG ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft der SeniVita Sozial gGmbH und des Baukonzerns Ed. Züblin AG.
Die ICF BANK AG begleitet die Transaktion als Lead Manager.
„Frühester Börsengang im Oktober 2018“
„Wir sind (…) vom Erfolg der SeniVita Social Estate AG überzeugt. Zeichner der Wandelschuldverschreibung können an diesem Erfolg teilhaben. Sie bekommen eine attraktive Verzinsung von 6,5 Prozent für das angelegte Kapital und haben die Möglichkeit, an Unternehmenswertsteigerungen teil zu haben. Das kann insbesondere dann gelten, wenn die SeniVita Social Estate ihre Aktien an die Börse bringen kann. Denkbarer Termin für den Börsengang ist aus unserer derzeitigen Sicht frühestens der Oktober 2018. Unser Ziel ist es, die SeniVita Social Estate dann soweit zu haben, dass alle Zeichner und Investoren in unserer Wandelschuldverschreibung bei dem angestrebten Börsengang von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen, einfach weil der Kurs dann so attraktiv ist“, sagt SeniVita-Gründer Dr. Horst Wiesent.
Ein ausführliches Interview der Anleihen Finder Redaktion mit Dr. Horst Wiesent folgt in Kürze.
Erstrangige Besicherung
Da die Emissionsgelder für die Finanzierung von Bauprojekten eingesetzt werden, sei die Wandelanleihe direkt durch diese Bauprojekte erstrangig besichert, erläutert SeniVita Social Estate. Zunächst bekomme ein Treuhänder den gesamten Mittelzufluss aus der Anleihe. Zudem überwache er die Mittelverwendung. Er dürfe nur auszahlen, wenn ein Baugutachten über Grundstück und zu errichtendes Gebäude vorliegt,so die Emittentin. Außerdem müsse eine adäquate Grundschuld zugunsten des Treuhänders eingetragen werden, damit der Treuhänder eine Rechnung bezahlen darf.
Darüber hinaus gebe es laut SeniVita Social Estate eine Sicherungsabtretung hinsichtlich aller Ansprüche auf Veräußerungserlöse und Mietzahlungen als Barsicherheit.
Hinweis: Im Wertpapierprospekt seien laut Emittentin Gutachten für den Bodenwert als auch Verkehrswertgutachten für den erwarteten Wert nach der Bebauung angeführt.
Geschäftsmodell AltenPflege 5.0
Das Geschäftsmodell der mit einem Grundkapital von 10 Millionen Euro ausgestatteten SeniVita Social Estate AG sehe vor, neue Standorte für das AltenPflege 5.0-Konzept zu projektieren sowie neue Wohnanlagen zu planen, zu bauen und die Wohnungen auch an Dritte zu verkaufen.
Bislang bestünde das Konzept nur in Bayern. Ab 2016 sollen jedoch auch Wohnanlagen in Baden-Württemberg und Österreich realisiert werden.
Franchise-System
Zudem wolle die SeniVita Social Estate AG nach eigenen Angaben Franchise-Geber für lokal verankerte ambulante Dienste werden, die vor Ort bereits pflegebedürftige Menschen betreuen. Dabei könne ein Franchisenehmer eine komplette Einrichtung von der SeniVita Social Estate mieten.
Konkrete Baupläne
Konkret seien für 2015 Neubauten in Maisach und Bad Wiessee in Oberbayern sowie in Ebelsbach in Unterfranken geplant. Daneben soll ein schon existierendes Seniorenhaus in Piding erworben, in einzelne Wohnungen aufgeteilt und dann an Kapitalanleger veräußert werden, berichtet die Emittentin.
„Wir wollen sehr schnell in die Umsetzung der Projekte gehen, weil wir den aktuellen Vorsprung den wir auf diesem Gebiet sehen für das weitere Wachstum optimal nutzen wollen. Die Gelegenheit dazu ist jetzt günstig, deshalb streben wir auch die schnelle Wachstumsfinanzierung über die Platzierung der Wandelschuldverschreibung an“, begründet Dr. Horst Wiesent die Emission. „Wir haben zahlreiche Projekte in der Pipeline, bei denen wir sofort loslegen können, sobald die Anleihegelder da sind. Unser Ziel ist, unmittelbar nach dem Bau mit dem Verkauf der Wohnungen zu starten, damit der SeniVita Social Estate schnell wieder Geld für neue Investitionen zufließt. So wollen wir jedes Jahr fünf bis zehn Projekte an verschiedenen Standorten realisieren.“
Derzeit gibt es nach Angaben der von SeniVita rund 400.000 bedarfsgerechte Wohnungen mit Vollversorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland, in den nächsten zehn Jahren soll sich der Bedarf jedoch auf rund zwei Millionen verfünffachen.
Eckdaten der Wandelanleihe
Emittentin: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth
Emissionsvolumen: Bis zu EUR 50. Mio. im Wege öffentliches Angebot und Privatplatzierung
Zinskupon: 6,5 % (Zinszahlung jährlich)
Laufzeit : Mai 2015 bis Mai 2020 (5 Jahre)
Mindestzeichnungsgröße: EUR 1.000, weitere Zeichnungsstufen je EUR 1.000
Zeichnungsfrist: 23. April bis 08. Mai 2015
Wandlungsrecht: Wandlung von Nominal EUR 1.000 Wandelschuldverschreibung in 100 Aktien zum Wandlungspreis EUR 10,00, keine Zuzahlung
Ausübungszeitraum: Oktober 2018 – bis Januar 2020
Rating Euler Hermes: BB (Anleihenrating)
Besicherung: Mittelverwendungs- und Sicherheitentreuhand: Verwahrung Emissionserlös
bis zum Projektstart, erstrangige Grundschulden auf angekaufte Grundstücke. Sicherungsabtretung hinsichtlich aller Ansprüche auf Veräußerungserlöse und Mietzahlungen.
Fortlaufende (Teil-) Verwahrung von Projekterlösen und Mietzahlungen als Barsicherheit, so dass der Wert der Sicherheiten den Nominalbetrag der (ausstehenden) Anleihe deckt.
Börsennotiz: Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) –
mit Informationspflichten gemäß Entry Standard der FWB
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: JakeandLindsay Sherbert / flickr
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