MIFA und gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger beschließen Stundung der Zinsansprüche und Ausschluss von Kündigungsrechten bis 31. März 2015 – Clearingstelle ergänzt Globalurkunde

Donnerstag, 28. August 2014


Die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger der
MIFA-Mittelstandsanleihe und die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) haben eine Vereinbarung über die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 getroffen. Das teilte die MIFA mit.

Auch der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015  wurde beidseitig vereinbart. Beides stehe unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIFA.

Die Clearstream Banking AG, fungierend als Clearingstelle, habe sowohl die Zinsstundung als auch die Kündigungsverzichte in der betreffenden Globalurkunde ergänzt, so die MIFA.

Die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe hatte am 23. Juli 2014 die One Square Advisory Services GmbH zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der MIFA-Unternehmensanleihe bestellt und ermächtigt, der Stundung der fälligen Zinsansprüche und dem vorübergehenden Verzicht von Kündigungsrechten zuzustimmen.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Zweirad-Industrie-Verband e.V. / flickr profahrrad

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