MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Technische Umstellung der Zins-Stundung irritiert Anleihegläubiger – Frank Günther, gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger, gibt Erklärung ab – „Über das Konzept zur Restrukturierung entscheiden die Gläubiger“

Freitag, 5. September 2014


Die technische Umstellung auf die Flat-Notierung und das weitere Vorgehen bei der
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat bei vielen Anleihegläubigern der MIFA-Mittelstandsanleihe Fragen aufgeworfen. Aus diesem Grund äußerte sich Frank Günther von der One Square Advisory Services GmbH, dem gemeinsamen Vertreter der MIFA-Anleihegläubiger, in einem öffentlichen Brief an seine Mandanten.

Klarstellung der One Square Advisory

„Aufgrund uns erreichender Anfragen teilen wir zur Klarstellung folgendes mit. Wie Sie wissen, haben wir als Gemeinsamer Vertreter entsprechend unserer Ermächtigung mit der MIFA AG eine Stundungs- und Verzichtsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet:

(I) die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 und

(II) den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 („Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte“).

Die Stundung und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten stehen jeweils unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIFA.

Die Bekanntmachung über die Änderung der Anleihebedingungen vom 25. August stellt lediglich die technische Umsetzung der von aus ausgesprochenen Stundungen dar.

Darüber hinaus, haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten ein mögliches Restrukturierungskonzept entwickelt. Darüber hat die MIFA AG am 22. August in einer Ad hoc berichtet. Wir haben alle bei uns registrierten Anleihegläubiger ebenfalls am 22. August über das Restrukturierungskonzept sowie die oben benannten Entscheidungen informiert.

Die endgültige Entscheidung über das von uns für die Anleihegläubiger verhandelte Restrukturierungskonzept liegt nicht bei uns, sondern bei den Anleihegläubigern selbst. Über die Umsetzung des Konzepts werden die Anleihegläubiger auf einer Gläubigerversammlung zu entscheiden haben, zu der die Anleihegläubiger in Kürze eingeladen werden.“

Frank Günther
One Square Advisory Services GmbH

Mittelstandsanleihe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

In dieser Woche hatte die MIFA in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass die Börsennotierung der MIFA-Unternehmensanleihe von einer Stückzinsberechnung auf eine Flat-Notierung umgestellt werde. Die Umstellung diene lediglich der wertpapiertechnischen Umsetzung der vereinbarten Zinsstundung, teilte die MIFA mit.

Aufgrund der technischen Umstellung wurde die MIFA-Anleihe im Laufe des 1. Septembers 2014 vom Handel ausgesetzt. Am 2. September 2014 folgte dann die Wiederaufnahme als Flat-Notierung. Diese technische Umstellung habe laut MIFA keine Änderung der Rechte der Anleihegläubiger zur Folge.

Aktuell befindet sich der Kurswert der MIFA-Unternehmensanleihe bei 28,75 Prozent (Stand: 05.09.2014). Im letzten Monat konnten die Nachrichten um Zins-Stundung und Restrukturierungsmaßnahmen der MIFA-Anleihe einen Schub verleihen, so dass die MIFA-Unternehmensanleihe im Monat August sogar mit einem Zuwachs von über 54 Prozent zum MiBoX®-Monatsgewinner avancierte.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Thirteen Of Clubs / flickr

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG 2013/2018

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