MIFA: Erinnerung an alle Anleihegläubiger – heute beginnt Abstimmungsverfahren der Gläubiger über den gemeinsamen Vertreter und den Aufschub der fälligen Zinsansprüche – Abstimmung via Mail, Fax und Brief bis Freitag, den 13. Juni 2014, um 8 Uhr möglich

Dienstag, 10. Juni 2014

Seit heute, Dienstag den 10. Juni 2014, um 0 Uhr sind die Anleihegläubiger der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG aufgefordert, über einen gemeinsamen Vertreter der Gläubiger sowie über den Aufschub der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten abzustimmen. Sowohl die fällige Zinszahlung als auch die  Aufhebung der Kündigungsrechte soll zum 31. Oktober 2014 erfolgen. Die Abstimmung wird nach §18 des Schuldverschreibungsgesetzes als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. Die Anleihegläubiger können bis Freitag, den 13. Juni 2014, um 8 Uhr abstimmen.

Wichtig für alle Anleihegläubiger

Das Formular zur Stimmabgabe ist innerhalb des Abstimmungszeitraums in Textform an den Notar und Abstimmungsleiter Dr. Hans-Joachim Vollrath in drei möglichen Varianten zu übersenden:

(a) per Post: Sonnenstraße 9, 80331 München

(b) per Telefax-Nr.: +49 89 74 61 37-20

(c) per E-Mail: mifa@notare-walz-vollrath.de

Eine beschlussfähige Mehrheit wird nur dann erreicht, wenn die Mitstimmenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Vorsitzende eine zweite Versammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen. Deshalb ist jedem Anleihegläubiger anzuraten von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an der Abstimmung teilzunehmen.

Im Laufe des Sanierungskonzeptes des klammen Fahrradherstellers ist noch eine  weitere Abstimmung der Anleihegläubiger über die Umstrukturierungsmaßnahmen der Anleihe vorgesehen.

Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: MIFA AG

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Unternehmensanleihe MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG 2013/2018

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