MIFA darf Insolvenz nicht in Eigenverwaltung ausüben – Bisheriger Sachwalter Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt – Operatives Geschäft der MIFA läuft weiter

Mittwoch, 8. Oktober 2014


Das Amtsgericht Halle (Saale) hat entschieden, die Eigenverwaltung der
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Diesen Beschluss teilte die MIFA heute der Öffentlichkeit mit.

Der bisherige Sachwalter Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing wurde vom Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis bestellt.

Damit reagiere das Amtsgericht nach Informationen der MIFA auf ein einstimmiges Votum des vorläufigen Gläubigerausschusses, der sich für den Wechsel von einer Eigenverwaltung hin zu einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ausgesprochen hatte.

MIFA respektiert Entscheidung

„Wir sehen einer weiterhin vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sachwalter, den Organen der Gesellschaft, dem vorläufigen Gläubigerausschuss und allen übrigen Anspruchsgruppen der MIFA entgegen. Das Instrument der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein geeignetes Instrument, um auch im Sinne unserer Kunden und Lieferanten Kontinuität und Stabilität zu gewährleisten. Auf diesen Punkt hat auch das Amtsgericht bei seiner Entscheidung abgestellt“, sagte der CRO der MIFA, Stefan Weniger, zur Entscheidung des Amtsgerichts.

Operatives Geschäft nicht beeinträchtigt

Derweil laufen die Produktion und das operative Geschäft der MIFA nach Angaben des Unternehmens unverändert weiter. Zudem teilte der Fahrradhersteller mit, dass der Prozess der Investorensuche in Kürze starten werde.

Thomas Mayer, der neue Vorstandsvorsitzender der MIFA, sagte: „Unsere Kunden und auch unsere Mitarbeiter stehen hinter der MIFA. Wir erhalten derzeit äußerst positive Signale seitens wichtiger Großkunden mit Blick auf Aufträge für die Fahrradsaison 2015. In diesen Tagen konnten wir bereits einen weiteren wichtigen Großauftrag gewinnen. Die positive Entwicklung der Marktseite bildet eine gute Basis für die bevorstehende industrielle Sanierung des Unternehmens.“

Insolvenzantrag am 29. September 2014

Der Vorstand der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) hatte vergangene Woche, am 29. September 2014, beim Amtsgericht Halle (Saale) einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, mit dem Ziel, den Restrukturierungsprozess des Unternehmens in Eigenregie fortsetzen zu können.

Grund für den Insolvenzantrag waren gescheiterte Verhandlungen mit der OPM Global B.V., einer Tochtergesellschaft des indischen MIFA-Hauptinvestors HERO.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Thirteen Of  Clubs / flickr

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