MBB Clean Energy: Schon wieder keine Zinszahlung – Management wird mit monatelangen “Reparaturmaßnahmen“ nicht fertig – Kanzleien: Anleihegläubiger sollten sich dringend Rechtsschutz suchen

Donnerstag, 7. Mai 2015


Die MBB Clean Energy AG hat die am 06. Mai fällige Zinszahlung an ihre Anleihegläubiger erneut ausgesetzt. Als konkreten Grund nannte das Unternehmen, dass die „Reparaturmaßnahme für die Anleihe“ derzeit unterbrochen sei.

Bereits vor einem Jahr blieben die Zins-Zahlungen auf die Konten der Anleger aus. Damals sollen nach Angaben des Unternehmens „technische Gründe“ eine Auszahlung verhindert haben.

Die Anleihe der MBB Clean Energy wird jährlich mit 6,25 Prozent verzinst und hat ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro von denen 72 Millionen Euro platziert sein sollen. Die Laufzeit der sechsjährigen Anleihe endet im Mai 2019.

Reparaturmaßnahme unterbrochen

Schon seit Juni 2014 arbeitet die MBB Clean Energy an den nötigen Reparaturmaßnahmen an der Globalurkunde der Unternehmensanleihe. Die Anleihebedingungen sollen dabei im Wesentlichen erhalten bleiben, heißt es in einem Statement vom Oktober 2014.

Am 04. Mai hatte das Unternehmen den Anleihegläubigern mitgeteilt, dass die Zinszahlung am 06. Mai ausgesetzt werde, da die Reparaturmaßnahme für die Schuldverschreibung unterbrochen sei. Der am 21. April 2015 neu berufene Vorstand bewerte derzeit alle zur Reparaturmaßnahme gehörenden Prozesse, heißt es in der Mitteilung an die Gläubiger.

Auszug aus dem Schreiben an die Anleihegläubiger:

(…) Die Reparaturmaßnahme der 6,25% Schuldverschreibung 2013/2019 ist derzeitig unterbrochen, wie Sie bereits im Vorfeld den Mitteilungen und Presseberichten entnehmen konnten. Der im April 2015 neu berufene Vorstand der MBB Clean Energy AG befindet sich in der Bewertungsphase sämtlicher zur Reparaturmaßnahme gehörender Prozesse. Wir bedauern sehr, Ihnen aufgrund der Komplexität und der Beteiligung mehrerer Emissionspartner im Moment nicht konkret mitteilen zu können, wann diese Phase zeitlich abgeschlossen werden kann.

Für die MBB Clean Energy AG und für den neuen Vorstand gilt es vor allem, Ihnen besonderen Investorenschutz zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, für alle Parteien eine gute Lösung herbeizuführen. Aufgrund der bestätigten Unwirksamkeit der Globalurkunde kann erst mit Abschluss der Reparaturmaßnahme eine reguläre Zinszahlung erfolgen. Dies hat zur Konsequenz, dass zum 06. Mai 2015 zu unserem Bedauern keine Zinszahlung möglich ist. (…)

Rechtsschutz für Anleihegläubiger

Auf konkretere Informationen bzgl. der Anleihe müssen die Anleger weiter warten. Wann die Reparaturmaßnahmen oder deren Unterbrechung abgeschlossen sind, ist ebenso ungewiss. Aufgrund der Unwirksamkeit der Globalurkunde ist die MBB-Anleihe derzeit nicht handelbar.

Anleihegläubiger sollten sich daher dringend Rechtsschutz suchen. Neben einer Kündigung der Anleihe käme auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht, berichten verschiedene Kanzleien.

Same procedure as every year …

Für die meisten Anleihegläubiger dürfte die erneut ausgebliebene Zinszahlung wenig überraschend sein, denn im Juni 2014 hatte die MBB Clean Energy AG die Globalurkunde der Anleihe für unwirksam erklärt.

Eine Unwirksamkeits-Erklärung einer Globalurkunde hätte laut Deutscher Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS) zur Folge, dass es kein gültiges Rechtsgeschäft gäbe und somit das komplette Anleihen-Geschäft rückabgewickelt werden müsse.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Dan Moyle / flickr

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG 2013/2019

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