MBB Clean Energy AG: Zahlstelle gekündigt – Globalurkunde unwirksam? – Ist das Rechtsgeschäft mit der Unternehmensanleihe überhaupt gültig? – „Ein Novum auf dem Bondmarkt“

Freitag, 4. Juli 2014

Das Verwirrspiel um die MBB Clean Energy geht weiter. Nach dem das Unternehmen die Globalurkunde der 300-Millionen Euro-Anleihe für unwirksam erklärt hatte, wurde nun bekannt, dass das Göppinger Bankhaus Gebrüder Martin seinen Vertrag als Zahlstelle für die MBB-Anleihe gekündigt habe, berichtet Faz.net.

Fakt ist, dass die Anleihegläubiger bis dato keine Zinsauszahlung bekommen haben. Fakt ist auch, dass MBB die Globalurkunde für unwirksam erklärte, allerdings ohne die Nennung von Gründen. Aber was bedeutet das nun? Ist eine außerordentliche Kündigung der MBB-Anleihe von Seiten der Anleihegläubiger möglich?

Die Anleihen Finder Redaktion sprach mit Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS) gesprochen. Für den Wertpapier-Experten ist dies ein „einzigartiger Fall“, weil die Unwirksamkeit-Erklärung einer Globalurkunde noch nicht vorgekommen sei. In einer Globalurkunde seien alle Eckdaten eines Wertpapiers festgelegt. Sollte diese Urkunde unwirksam sein, gebe es kein gültiges Rechtsgeschäft und somit müsste das komplette Anleihen-Geschäft rückabgewickelt werden, meinte Jürgen Kurz im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion. Allerdings sei die Informationslage so undurchsichtig, dass es schwierig sei, die Situation genauer zu analysieren, so Kurz.

Die Frage, ob die Unwirksamkeit der Globalurkunde nicht auch eine außerordentliche Kündigung der Unternehmensanleihe rechtfertige, wäre damit beantwortet. Denn ohne gültiges Rechtsgeschäft bedürfe es auch keiner Kündigung, so der Anelegerschützer Jürgen Kurz.

Wenn die Bedingungen der MBB-Anleihe nicht gültig sind, könnte dies zu einer kompletten Rückabwicklung der Emission führen und die Anleihegläubiger müssten ihr eingesetztes Geld in vollem Umfang zurückbekommen. Es stellt sich dann jedoch die Frage, ob eine Rückabwicklung von der MBB Clean gewährleistet werden kann?

Jürgen Kurz von der DWS rät den Anleihegläubiger achtsam zu sein und die Geschehnisse auf dem Markt intensiv zu beobachten. Sich einen Rechtsbeistand zu suchen, mache sicherlich irgendwann Sinn, allerdings könne ein Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt bei der sehr dünnen Informationslage die Situation auch noch nicht besser einschätzen, so Jürgen Kurz.

Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Lars Kasper / flickr: Lars Kasper

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG 2013/2019

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