MBB Clean Energy AG: Ist die Globalurkunde ungültig? – Anleihe-Gläubiger bleiben weiter im Unklaren – Anspruch auf Schadensersatz möglich

Freitag, 12. Dezember 2014


Immer noch ist unklar, wie es für die Anleger der
MBB Clean Energy AG-Anleihe weitergeht. Seit Monaten steht das Unternehmen mit negativen Nachrichten in den Schlagzeilen.

Rückblick: Im Mai 2014 fiel die fällige Zinszahlung an die Anleihegläubiger aus, danach wurde die Globalurkunde für ungültig erklärt, die Zahlstelle kündigte und auch die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Betrugsverdachts auf.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS) beschrieb die Entwicklung bei MBB Clean Energy als einen „einzigartigen Fall“ auf dem Bond-Markt. Die Unwirksamkeits-Erklärung einer Globalurkunde hätte zur Folge, dass es kein gültiges Rechtsgeschäft gebe und somit das komplette Anleihen-Geschäft rückabgewickelt werden müsste.

MBB Clean Energy hält sich bedeckt

Bislang teilte MBB Clean Energy lediglich mit, dass die nötigen Reparaturmaßnahmen an der Globalurkunde vorgenommen würden und die Anleihebedingungen im Wesentlichen erhalten blieben. Konkreter wurde das Unternehmen dabei jedoch nicht. Für die Anleihegläubiger dürfte unter anderem der jährliche Zinskupon in Höhe von 6,25 Prozent oder die sechsjährige Laufzeit der Anleihe zu den wesentlichen Bedingungen gehören. Ob hier Änderungen vorgenommen werden sollen, ist derzeit noch unklar.

Rechtlicher Schutz für Anleihegläubiger

Um Verlusten vorzubeugen, können die Anleger anwaltlichen Rat einholen. Eine der Kanzleien, an die sich Anleger wenden können ist die GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater. Die Kanzlei rät, mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber MBB Clean Energy zu prüfen.

Ansprüche auf Schadensersatz könnten etwa durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn zu einem ordnungsgemäßen Beratungsgespräch gehöre auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Darüber hinaus sollten die Prospektangaben überprüft werden. Denn die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben könnten ausreichen, um dem Anleger ein falsches Bild von der Kaptalanlage zu vermitteln. Bei Prospektfehlern könne ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden, so die Kanzlei GPR Rainer Rechtsanwälte. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kämen zusätzlich noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Activ Solar / flickr

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