Laurèl GmbH: Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig – Nächster Termin im Oktober? – Neue Sicherheiten und Bonuszahlungen für Anleihegläubiger, falls Sanierung gelingt?

Montag, 31. August 2015


Kein Ergebnis bei Laurèl: Die erste Gläubigerversammlung der Laurèl GmbH für die Unternehmensanleihe 2012/2017 war heute aufgrund einer zu geringen Präsenz an Anleihe-Kapital (unter 50 Prozent) nicht beschlussfähig. Aus diesem Grund werde das Unternehmen seine Investoren zu einer zweiten Gläubigerversammlung einladen, die spätestens im Oktober stattfinden soll und für deren Beschlussfähigkeit lediglich eine Anwesenheit von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Das teilte das Unternehmen heute mit.

Mehr Sicherheiten für Gläubiger?

Nach Angaben des Unternehmens sei die Laurèl-Geschäftsführung bereit, über zusätzliche Sicherheiten für die Anleihegläubiger nachzudenken sowie für den einmaligen Zinsverzicht bzw. die folgende Zinsreduzierung zusätzliche Bonuszahlungen ab November 2018 zu gewähren.

Wie schon im Interview mit dem Anleihen Finder, betonte Laurèl-Chef Dirk Reichert auch bei der Gläubigerversammlung, dass eine Restrukturierung der Anleihe unvermeidlich sei, wenn Laurèl erhalten werden solle.

In den Gesprächen mit Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, der als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger kandidiert, sei die Laurèl GmbH zu der Überzeugung gekommen, dass die Investoren für ihren Beitrag zur Unternehmenssanierung zusätzliche Sicherheiten sowie Bonuszahlungen erhalten sollten. Das Unternehmen prüfe nach eigenen Angaben deshalb derzeit einen Ergänzungsantrag von Gloeckner.

Bonuszahlungen?

Die angedachten Bonuszahlungen an die Anleihegläubiger sollen sich an der wirtschaftlichen Leistungskraft und Ertragsentwicklung der Laurèl GmbH, d. h. am Vorsteuerergebnis des jeweils abgelaufenen Geschäftsjahres bemessen. Für das aktuelle Geschäftsjahr 2015/2016 erwarte der Modekonzern einen Umsatz von 40,0 Millionen Euro sowie eine deutliche Verbesserung des EBITDA.

Hintergrund: Die Anleihegläubiger des in die Krise geratenen Mode-Unternehmens sollen über eine Laufzeitverlängerung der Laurèl-Anleihe um drei Jahre, eine Aussetzung der Zinszahlung für die laufende Zinsperiode und eine Verringerung der Verzinsung für die drei folgenden Zinsperioden sowie die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger abstimmen.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung werde fristgemäß im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Laurèl GmbH veröffentlicht. Der Anleihen Finder wird selbstverständlich ebenfalls darüber berichten.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Laurèl GmbH

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Unternehmensanleihe der Laurèl GmbH 2012/2017

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